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#1
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Hallo, ich frage mich schon seit einiger zeit ob die berechnung des Hatz4 bei uns richtig ist...
ich schildere mal kurz unsere situation... also...ich beziehe BaföG und werde deswegen komplett aus der Berchnung ausgeschlossen.. Mein Mann und mein Sohn(3) beziehen Hartz 4 und bekommen monatlich 597€... wir haben eine monatliche warmmiete von 350€... nun hört man ja immer, dass man 345€ plus warmmiete bekommt...das ergebe für meinen mann und meinen sohn - 233€ für die Warmmiete - 345€ für meinen Mann - 270€ für meinen Sohn(bei der zahl bin ich mir nicht sicher) _______________________________________________ = 848€ insgesamt -154€ Kindergeld ____________________ =694€ nun helft mir mal bitte, vielleicht hab ich ja auch einen denkfehler drin... LG Aika |
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#2
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Hallo,
es geht von der angemessenheit der arge aus. wenn die wohnung denen zu groß ist, müssen sie euch das mitgeteilt haben, und eine zwangsumziehung befehlen zwang ist kein zwang im eigentlichen sinne sondern ihr könnt schon wohnen bleiben, ihr müßt aber dann auch selbst für die wohnkosten aufkommen, was wohl meistens scheitert liegt ihr im grünen bereich....muß die arge euch alles bezahlen, die angemessenheit der lebens und wohnkosten ist einer erwerbstätig wird auch das einkommen angerechnet und ist wie die wohn und heizkosten im bescheid mitgeteilt andererseits was passiert, wenn du genau diese aufstellung der arge vorzeigst, aber bitte mit kopien der monatlichen rechnungen, jahresrechnungen (summe geteilt durch 12 monate) |
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#3
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Hallo!
Hier eine kleine Korrektur: - 233€ für die Warmmiete - 312€ für deinen Mann (da ihr in einer Partnerschaft lebt und er nicht Alleinstehend/-erziehend ist) -208€ für deinen Sohn (Regelsatz für Kids bis 14 Jahre) _______________________________________________ = 753€ insgesamt -154€ Kindergeld ____________________ =599€ Die Rechnung stimmt also bis auf 2,- € !!! Herzlichen Gruß Geändert von deci2001 (16.03.2008 um 21:53 Uhr) |
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#4
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Du wohnst auch in der Wohnung und kannst daher nicht erwarten, dass die Arge deine anteiligen Mietkosten übernimmt, zumal für deine Mietkosten ja auch BaföG gezahlt wird.
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#5
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............ Hast du schon daran gedacht zu deinem Bafög den Kinderbetreuungszuschlag zu beantragen
?Der darf übrigens vom Job Center/der ARGE nicht angerechnet werden und mach 113,- € mehr in deiner Bedarfsrechnung vom Bafögamt aus lohnt sich also!Nochmals Gruß deci2001 |
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#6
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