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#1
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Hallo, mein Sachverhalt ist folgender:
Ich (26) erhalte am 26.06. mein Abiturzeugnis. Mein Abitur habe ich auf dem Abendgymnasium über den 2. Bildungsweg gemacht und nebenbei arbeite ich als geringfügig Beschäftigte 1x in der Woche für EUR 200 mtl. in einer Anwaltskanzlei. Mitte Oktober beginne ich ein Studium in Frankfurt, ich selbst wohne in Wiesbaden in einer WG. Ich habe für mein Zimmer einen eigenen Mietvertrag (EUR 275 warm). Ich habe bereits mit dem Arbeitsamt telefoniert und musste mich vorerst arbeitssuchend melden und Ende Juni muss ich mich arbeitslos melden. Habe ich einen Anspruch auf ALG II / Hartz IV für die 3 Monate (27.06. - 11.10.)? Oder habe ich einen anderen Anspruch? Vielen Dank für Eure Hilfen und Antworten! Grüße |
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#2
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Wenn du dich - wie du schreibst - als arbeitssuchend gemeldet hast, also dich dem Arbeitsmarkt in der Zeit sozusagen zur Verfügung stellst, erhälst du - auch wenn es sich nur um 3 Monate handelt - ALG II. Wenn du in deinem Nebenjob etwas mehr Einkommen erzieltest, könntest du auch Wohngeld beantragen statt H IV und bräuchtest dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
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