Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

ALG II trotz arbeit?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.12.2007, 18:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard ALG II trotz arbeit?

hallo ich hab folgendes problem ich wurde von der arge zu einer zeitarbeitsfirma vermittelt die mich auch eingestellt haben dort bekomm ich 6,34 euro die Std sprich 800 euro im monat ich bin verheiratet und habe einen 9 monate alten sohn kann ich da zusäzlich ALG II beantragen? weil das geld ja vorne und hinten nicht reicht uns fehlen knapp 300 euro im monat und von den 800 geht schon die hälfte an miete drauf ist eigentlich eine frechheit das man arbeitet und dann ewentuell noch an der srasse betteln muss
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.12.2007, 19:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

Bei 800€ netto + Kindergeld bei drei Personen habt ihr ergänzend Anspruch auf ALG2 Leistungen.
Hat dein SB dich darüber nicht aufgeklärt? Sofort einen Antrag stellen!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.12.2007, 20:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

doch hat er ich kann aber erst was beantragen wenn die 3 lohnabrechnungen haben ich hab den vertrag aber noch nicht unterschrieben weil die mich hinhalten von wegen erst wenn wir einen einsatz haben das nenn ich mal echt toll und wenn die diesen monat nichts haben? wer zahlt die miete,den strohm und wer kauft meinem sohn was zum essen und pflegeartikel??
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.12.2007, 00:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

wenn dein Arbeitsvertrag lediglich einen Einsatz vorsieht, dieser aber abhängig von der Auftragslage ist, darf die Arge nur einen tatsächlich erwirtschafteten Betrag in die Berechnung einfließen lassen.
Du hast also jetzt Anspruch auf ALG2 Leistungen!
Es ist absoluter Blödsinn, das du erst 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen musst.
Sofort zum Amt und einen Antrag stellen!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.12.2007, 11:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

ich weis ja nicht was in dem arbeitsvertrag steht hab ihn ja noch nicht gesehen ist doch alles beschiss man wird nur verarscht
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.12.2007, 11:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Die Aussage des Sachbearbeiters, ein Antrag auf ALG 2 könne erst nach drei Monaten gestellt werden, ist unrichtig. Stelle auf jeden Fall einen Antrag. Offensichtlich verhält sich auch die Zeitarbeitsfirma rechtswidrig, aber das ist eine andere Problematik.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.12.2007, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

normalerweise bräuchte ich ja garkeinen antrag stellen weil ja kein arbeitsvertrag zustande gekommen ist oder sehe ich das falsch?
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.12.2007, 21:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo, das kommst darauf an was bei der Arge bereits angegeben wurde.
Hast du einen Bescheid zur Einstellung der Leistungen bzw. einen Änderungsbescheid erhalten?
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.12.2007, 21:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

nein ich habe noch nichts bekommen die firma hat aber meiner PAP gesagt das die mich einstellen naja ich warte was morgen passiert ansonsten bin ich dienstag bei der ARGE ich schreib dann mal was passiert ist ich hab echt keine kraft mehr mich mit der ARGE auseinander zu setzten
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 10.12.2007, 10:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.933
Standard

Hallo,

Salle hat Recht, geh hin zur ARGE, stell einen Antrag und wenn der Fallmanager Dir wieder so einen Schwachsinn erzählt soll er Dir zeigen wo das geschrieben steht.
Mist erzählen können die nämlich sehr gut, nur die Verantwortung für fehlerhafte Auskünfte - davor drücken sie sich und wenn's dann ganz eng wird wie bei mir, dann versuchen die die Nummer mit
dem angeblich nicht bestehendem Verwaltungsakt.

Sag einfach Du möchtest diesen Antrag umgehend stellen und was dann abgelehnt wird könntest Du dann mit entsprechenden Beratern diskutieren, denn Sie wüssten ja teilweise selbst nicht hinreichend Bescheid über machbare Dinge.

Die sollen einfach in die Pötte kommen, ist schon eine verdammte Sauerei wie die mit den Menschen umgehen!

Einerseits erklärt man das die Leistungsbezieher, nötige Qualifikationen vermissen lassen und anderseits nutzen die diese Schwächen eiskalt aus um blos nicht einen Euro zuviel zahlen zu müssen, dabei ist das immer noch das Geld der Sozialgemeinschaft und nicht deren Eigentum!

Also stell den Antrag weil jeder Tag für Dich unwiderbringlich verlorenes Geld bedeutet! Wenn der Fallmanager meint das er Dir nicht weiterhelfen muss, zuständig ist, ect. frag nach dem, der die Verantwortung trägt, und mach auf mögliche Schadensforderungen aufmerksam. Die müssen merken woher der Wind weht! Erlauben sich Sachen die sind unglaublich!

Viel Erfolg!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
zumutbare arbeit Mutter Anspruch und Leistungen 14 10.09.2008 21:14
Schule und Arbeit gipsylady Minijob / 400 Euro Job 3 28.12.2007 07:27
mietkostenübernahme trotz geringfügiger arbeit? isabel-feistl Wohnung und Miete 1 10.12.2007 18:24
Mietnebenkosten Rückerstattung aus Bezugszeiten trotz Arbeit? Fenriz Wohnung und Miete 1 11.09.2007 09:25
arbeit kündigen? keks Anspruch und Leistungen 2 05.07.2007 22:44