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#1
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Ich habe eine kleine Frage, weiß grad nicht ob ich heulen oder mich freuen soll.
Bin seid Dezember als Alleinerziehend gemeldet und mein Bescheid über die Gewährung von laufenden Leistungen ist ab 01. März nun bewilligt. Ok soweit ganz gut. Gleich auf der ersten Seite steht das mir etwas Leistung zur Sicherung des LEbensunterhaltes zusteht und dann ein paar Seiten weiter auch anerkannte Miet- und Nebenkosten. Heißt das ich bekomme zusätzlich zu dem Teil der Miete auch noch mehr Leistungen? Danke für die Antworten |
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#2
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Hallo Silvaine!
Ich nehme an due meinst den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser gliedert sich in... a) Sicherung des Lebensunterhalts b) Kosten für Unterkunft und Heizung Die Summe beider Beträge ist das, was Du bezahlt bekommst! vG Berthold |
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