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Alg1+Alg 2 möchten heiraten

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  #1  
Alt 06.01.2009, 23:00
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Frage Alg1+Alg 2 möchten heiraten

Hallo
ich bin 23 jahre alt und beziehe alg 2 und wohne alleine in meiner wohnung.
so und ich möchte meinen freund 21 jahre alt dieses jahr heiraten.er bezieht alg 1 und wohnt bei seinen eltern
darf ich mit meinen freund zusammen ziehen nach der Heirat.????wir sind schon knapp 1,6 jahre so zusammen.was würde mir oder ihm angerechnet wenn wir dann zusammen ziehen würden bzw erlaubt das vater staat überhaupt????


wäre nett wenn ihr schnell antworten könntet

mfg Aimee2015

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  #2  
Alt 06.01.2009, 23:37
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Beiträge: 439
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Wenn ihr verheiratet seid, kann euch niemand den Zusammenzug verbieten und euch Leistungen verweigern. Ihr bildet dann eine BG:

Gesamtbedarf:

2 x 316 EUR Regelsatz
angemessene KdU für 2 PErsonen (bzw. eure KdU, wenn sie niedriger sind)

Auf diesen Gesamtbedarf wird sein ALG I angerechnet, so dass ihr entsprechend weniger ALG II ausgezahlt bekommt.

Liebe Grüße und alles Gute,
Jana
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  #3  
Alt 07.01.2009, 21:34
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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du fragst ernsthaft, ob der staat das zusammenziehen von eheleuten verhindern darf???
was soll passieren, wenn ihr eine wohnung nehmt? soll dann die polizei kommen und euch abführen???

übrigens schau mal art. 1, 2, 3 und 6 des grundgesetzes
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  #4  
Alt 07.01.2009, 22:02
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Ort: Kirchheim-Heimstetten
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Hallo advokat,

aimee2025 meint damit, ob sie dann noch Leistungen von Staat erhalten, da sie unter 25 sind.
Die Polizei ist dein Freund und Helfer.

Gruß Klaus
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  #5  
Alt 08.01.2009, 12:30
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Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 2
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Danke Leute für die schnelle hilfe

Aber eine frage habe ich noch. Im Moment ist es doch so das wir nicht zusammen ziehen dürfen wenn wir noch nicht verheiratet sind weil laut Arge das nur geht wenn bei meinem Freund unzumutbare Zustände sind wie ständiger Streit mit den Eltern oder so was. Oder gibt es da ausnahmen von So was immerhin bin ich schon 17 Monate mit meinem Freund zusammen?

(Ps Sorry für eventuelle rechtschreibfehler ich kann das mit der rechtschreibung einfach nicht so gut)

Geändert von Aimee2015 (08.01.2009 um 12:31 Uhr) Grund: Fehlender satz
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  #6  
Alt 08.01.2009, 12:45
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Zusammenziehen dürft ihr schon, aber dein Freund würde keine ALG II Leistungen erhalten,

da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind( bis 25).

Also heiraten und dann zusammenziehen, dann kann die euch die ARGE nicht ans Bein pinkeln.

Geduld ist eine Kunst, die erlernt sein will, auch wenn es schwer fällt, wenn man auf Wolke 7 schwebt.

Viel Glück Klaus
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