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ALG1 bewilligt, ALG2 Antrag abgeholt aber noch nicht eingereicht / Wohngeld

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  #1  
Alt 26.06.2009, 04:59
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Beiträge: 3
Standard ALG1 bewilligt, ALG2 Antrag abgeholt aber noch nicht eingereicht / Wohngeld

Hallo, dass ist ein super Forum dass ihr hier habt, danke erstmal .

Ich hab ne Frage zu meinen möglichen Bezügen, ich bekomme ALG1 und sollte damit meinen Lebensunterhalt sichern dies funktioniert aber nicht weil es ziemlich niedrig ist und ich nach meinem Mietabzug weniger als 200 Euro zum Leben habe. Da ich aber nun ALG1 kassiere bin ich doch kein Sozialhilfe-Fall und demnach müsste doch das Wohngeld vor dem ALG2 stehen oder?

Wie ich geschrieben habe habe ich mir den ALG2 Antrag abgeholt aber noch nicht eingereicht, genügt es wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe, denen sage dass ich den ALG2 Antrag zurückziehe und dann einen Wohngeld Antrag stelle bei meiner zuständigen Wohngeldstelle, in dem ich ankreuze dass ich keinen ALG2 Antrag gestellt habe. Hätte ich vorher vom Wohngeld erfahren, hätte ich mir den ALG2 Antrag nie geholt.

Wie funktioniert das dann mit dem Verdienstbescheid für die Wohngeldstelle, bringe ich diesen beim Arbeitsamt vorbei mit der bitte den auszufüllen (ich glaube dass die das kaum machen)? Oder reiche ich eine Kopie meines Bewilligungsbescheides ein?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG kusserst
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  #2  
Alt 26.06.2009, 09:10
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

erst einmal bleibt zu klären ob mit dem Wohngeld dein Bedarf gedeckt ist. Sprich zum Leben sollte dir der ALG2 Regelsatz nach Abzug der Miete bleiben. Sollte dies auch mit Zahlung des Wohngeldes nicht der Fall sein, besteht kein Anspruch auf Wohngeld sondern auf ALG2.


Mit einem Wohngeldrechner kannt du ausrechnen, wie hoch der Zuschuss wäre. Sollte dein Bedarf mit dem Wohngeld gedeckt sein, sofort einen Antrag stellen. Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt! Der ALG1 Bescheid reicht vollkommen aus.

Hast du den Antrag nur abgeholt oder auch schon (mündlich/Frist) gestellt. Wenn du noch gar keinen Antrag gestellt hast, musst du natürlich keinen darüber informieren, dass du keinen Antrag stellen wirst.
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  #3  
Alt 26.06.2009, 09:16
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Ich denke, dass du zusätzlich zum ALG 1 auch Wohngeld beantragen kannst, und das wäre wirklich allemale "angenehmer", als H IV zu beantragen. Vor Jahren, als von H IV noch nicht die Rede war, habe ich das so gemacht, und es war kein Problem. Daher würde ich deinen Gedanken folgen und mich so verhalten, wie du es vorhast. Da du nach Abzug deiner Kosten nur noch 200 € zur Verfügung hast, müßte das Wohngeld aber entsprechend hoch ausfallen, damit du um das ALG 2 herum kommst.
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  #4  
Alt 26.06.2009, 09:17
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... sehe gerade, Salle hatte inzwischen ähnlich geschrieben, ich war kurz vor Ende meiner Eingabe ans Telefon gefesselt.
Gruß an Salle
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  #5  
Alt 26.06.2009, 09:35
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Also mit dem Wohngeld wäre mein Lebensunterhalt gesichert ich käme über die 351 Euro von H IV.

Was meinen die von der Wohngeldstelle mit H IV Antrag gestellt? Diesen Antrag beim Amt abgeholt, da tippen die ja schon ne Menge in den PC ein oder den unterschrieben Antrag + Zig Anlagen beim Amt wieder abzugeben?
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  #6  
Alt 26.06.2009, 09:44
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Hallo,

es reicht vollkommen aus, wenn du der Arge mitteilst, dass du keinen Antrag stellen wirst, da dein Bedarf auch mit Wohngeld gedeckt ist. Darauf hätte der SB dich bereits bei deinem ersten Termin hinweisen müssen.

Der Wohngeldstelle sagst du das einfach so, wie es halt war. Du wolltest einen Antrag stellen, hast aber festgestellt, dass dein Bedarf auch mit Wohngeld gedeckt werden kann und hast dies der Arge auch bereits mitgeteilt.
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  #7  
Alt 26.06.2009, 09:57
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Also es wird knapp mit dem Wohngeld aber es dürfte gerade so gehen, die Region hier hat allgemein hohe Mieten.

Wie muss ich das angeben bei meinem ALG1 Geld, hab ich davon Lohnsteuer, Kranken und Rentenversicherung gezahlt oder nicht, ich glaube eher letztes oder?
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  #8  
Alt 26.06.2009, 10:25
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Hallo!

Also in Berlin ist es wie ich schon an anderer Stelle schrieb anders. Wer hier Wohngeld beantragt, muss einen abgelehnten Hartz4-Antrag vorlegen.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #9  
Alt 26.06.2009, 11:04
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@kusserst
Ich könnte mir vorstellen, dass du in deinem ALG1-Bescheid die von dir erfragten Angaben findest.
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  #10  
Alt 26.06.2009, 11:41
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Registriert seit: 02.10.2007
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@schrade

das höre ich das erste Mal.
Das ist ja die reinste Schikane und sinnloser bürokratischer Aufwand.
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