ALG2 für 18jährige mit Kind(alleinerziehend), die noch bei Mutter lebt?

  • hallo ^___^


    Ich habe gerade meine Antwort auf den ALG2 antrag erhalten.
    Mein Antrag ist nicht bewilligt worden, mit der Begründung, dass ich noch bei meiner Mutter lebe und unter 25 Jahre alt bin.


    ABER:Ich habe eine 2 jahre alte Tochter, die ich ja auch irgendwie versorgen muss. Da müsste ich doch eigentlich Anspruch auf ALG2 haben, oder?


    Ich bilde ja eigentlich keine Bedarfsgemeindschaft mit meiner Mutter mehr, sondern eine eigene mit meinem Kind, dachte ich.


    Meine Mutter ist übrigens auch ALG2-Empfängerin, kann mich und mein Kind also auch wenig unterstützen.


    Nun meine Frage: Bin ich wirklich nicht berechtigt, ALG2 zu bekommen, weil ich noch bei meiner Mum lebe, obwohl ich ein kind habe?


    Übrigens stand in der Begründung der Ablehnung meines Antrages nichts, gar nichts von meinem Kind, also nicht ein satz, wie: So sind Sie trotz Kind nicht berechtigt... o.ä.


    Danke schonmal im Voraus und liebe Grüße^^

  • Hallo Nightwitch1988,


    umgehend WIDERSPRUCH einreichen und zwar schriftlich!!!!!


    Du bildest mit deiner Tochter deine eigene Bedarfsgemeinschaft und wenn du keine weiteren Einkünfte hast, hast du sehr wohl einen Anspruch.


    Ich melde mich mal per PN bei dir.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    ich kann kätzchen nur zustimmen. Die Ablehnung aus diesem Grund ist rechtswidrig und zwar hochgradig. Wenn du dir selber nicht sicher bist mit dem Widerspruch schalte einen Anwalt ein die kosten müssten dir erstattet werden.


    Leg auf jeden Fall sofort Widerspruch auch wenn du ihn jetzt nicht sofort begründen kannst.


    Textvorschlag:
    [INDENT]Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom "DATUM" Widerspruch ein. Die Einlegung des Widerspruchs dient der Fristwahrung. Eine schriftliche Begründung werden ich nachreichen. [/INDENT]


    Ich kann dir auch bei der Begründung helfen, dann müsste ich allerdings den Ablehnungsbescheid sehen und bräuchte mehr Hinweise zu deinen Lebensumständen. Deine Personalien müsstest du dann bitte schwärzen damit deine Anonymität gewährleistet bleibt.
    Ach ja und dann auf jeden Fall per PN und nicht öffentlich.

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