alg2 u trainingsmaßnahme

  • hallo


    ich habe das problem das ich nächste woche ein training beginnen soll. 2wochen soll ich in vollzeit lernen, wie man anträge ausfüllt. dies ist zumindest der hauptsächliche aspekt des trainings. kommt mir unsinnig vor.


    ich schildere kurz die abläufe der letzten tage:


    ich bin 26 u habe die letzten 3jahre durchgängig fest gearbeitet. wurde betriebsbedingt gekündigt und bin nun seit 01.06.08 arbeitslos.
    mir wurde alg1 bewilligt mit 570euro..da dies nicht reicht, wollte ich wohngeld beantragen. das wurde mir sofort abgelehnt. ich solle hartz4 beantragen.


    also machte ich mich auf den weg zum jobcenter..die haben das aufgenommen u mir den antrag in die hand gedrückt. und mich aber sofort weitergeschickt zur nächsten dame ausm jobcenter. diese trug mich dann sofort in diese trainingsmaßnahme ein. ich war zunächst mal überrumpelt und komme aber nun zu dem schluß, das diese maßnahme unsinnig ist. ich brauch nicht lernen wie man anträge ausfüllt. ich habe ja noch nicht einmal den antrag abgegeben, den termin hab ich erst in 2tagen. dementsprechend habe ich ja keinenn bescheid, das mir hartz4 überhaupt gewährt wird.. oder in welcher höhe..nix...


    nun zu meinen fragen- ist das so rechtens? muß ich diese maßnahme antreten? was passiert denn wenn nicht? wird dann alg2 gekürtzt, aber alg1 bleibt bestehen?


    ich finde es so unsinnig, mir die zeit mit sowas zu klauen..in der zeit kann ich n job suchen oder bewerbungen schreiben...


    was kann ich tun, um dieses training nicht antreten zu müßen????

  • Melde ein Gewerbe an ... nach den neuen Gesetzen bist Du nicht nur Arbeitloser sondern auch Sozialhilfeempfänger ... wenn Du also mit einem Gewerbe 100 Euro verdienst ( Einkommen hast ) dann ist das der Freibetrag den jeder hat ... leider bist Du mit einem eigenen Gewerbe aber nicht mehr Arbeitloser + stehst dem Arbeitsmarkt ( Trainingsmaßnahmen ) nicht zur Verfügung !! Keine Sanktionen ... keine Maßnahme ... kein Ärger .. LG FUGOL