ALGII Rückzahlung bei Jobaufnahme und Erbe?

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier zwei Anliegen und zwar bin ich seid dem 2. März wieder in einer Vollbeschäftigung. Ich habe jedoch noch für diesen Monat mein ALGII überwiesen bekommen. Mein Gehalt kommt nämlich erst im nachhinein als im April. Bei der Arge habe ich auch schon die Änderung gemeldet. Kann mir jemand sagen ob ich das Geld für März zurückzahlen muss? Meine Familie ist nämlich der Meinung, dass ja, weil ich im April mein Gehalt für März kriege. Aber ich muss doch im März von etwas leben?
    Meine zweite Frage ist, muss ich ALGII zurückbezahlen sollte ich mal was erben? Ich war jetzt 11 Monate im Bezug und ich würde z.B. 5000€ erben, muss ich die dann abgeben? Wäre nett wenn mir hier einer helfen könnte, danke CollinsSar

  • nein, wenn du das erste gehalt im april überwiesen bekommst, dann kannst du die märzzahlungen der arge behalten. es gilt das zuflußprinzip.
    auch bei erbe gilt das zuflußprinzip. wenn du zum zeitpunkt des zuflusses der erbschaft kein hartz4 beziehst, dann ist das für euch anrechnungsfrei.