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Alleinerziehende Mutter - Finanzielle Unterstützung

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  #1  
Alt 02.09.2008, 11:01
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Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 1
Standard Alleinerziehende Mutter - Finanzielle Unterstützung

Da ich mich mit den etlichen Sonderregelungen bezüglich finanzieller Unterstützung nicht auskenne, schildere ich mal meine Situation.
Ich bin 20 Jahre alt und habe vor ca. 6 Wochen ein Kind bekommen. Da ich erst sehr spät von der Schwangerschaft erfahren habe (Regel ist zB nicht ausgeblieben), konnte ich mir nicht viele Gedanken darüber machen, wie ich das am besten hinbekomme, dazu ist meine Tochter auch schon in der 36. Schwangerschaftswoche auf die Welt gekommen.
Da die Beziehung zu meinem Freund zur zeit der Entbindung nicht mehr die beste gewesen ist und ich auch vorher bei meinen Eltern gewohnt habe, habe ich mich relativ schnell entschieden, mit meiner Tochter hier wohnen zu bleiben.
Da ich vor der Entbindung aber nur sehr selten zu Hause bei meinen Eltern war, merk ich nach und nach wie schwer es mir fällt, damit umzugehen, kaum privatsphäre zu haben. Auch mit meinem kind bin ich selten wirklich ganz alleine - außer nachts.
Ich würde also sehr gerne ausziehen.
Mit dem Vater bin ich nicht mehr zusammen.
Hinzu kommt, dass ich noch nie gearbeitet habe, da ich erst dieses Jahr die Schule mit der Fachhochschulreife beendet habe. Eine berufsausbildung hab ich folglicherweise auch nicht.
Ich werde zwar aller Voraussicht nach zum 1. August 2009 eine Ausbildung beginnen, die Monate bis dahin möchte ich aber für meine Tochter da sein.
Zurzeit beträgt mein "Einkommen" 300 Euro - der Mindestsatz des Elterngeldes.
Da mein Vater Beamter ist, bekommt er das kindergeld für mich und das für meine Tochter (da wir beide bei ihm im haushalt gemeldet sind) mit seinem Lohn durch das landesbesoldungsamt mitgezahlt.
Für mich wohl allerdings nur so lange, wie ich hier gemeldet bin und meine Ausbildungswilligkeit nachweisen kann.
Nur würde ich gerne ausziehen. Von dem Vater ist aber nicht viel Geld zu erwarten, ich möchte ihn auch beim Jugendamt ungern als Vater angeben. habe ich trotzdem anspruch auf den unterhaltsvorschuss?
habe ich außer der 300 Euro Elterngeld und den 154 Euro Kindergeld für meine Tochter (die mir im Falle eines Auszuges ja zustehen würden) Anspruch auf staatliche, finanzielle Unterstützung?
Ich würd mich nämlich gern ein bisschen auf das Leben mit meiner Tochter alleine einstellen und nicht erst dann, wenn auch meine Ausbildung beginnt.
Da meine Eltern von der idde wohl nicht allzu begeistert sind, weil sie mir sozialen Background geben wollen, dadurch dass ich hier wohne, kann ich von ihnen wohl mit nicht viel Geld rechnen, wenn ich mir eine Wohnung suchte.
Außerdem haben meine Eltern ein recht hohes Einkommen und seit der Geburt meiner Tochter ist es hier zwar enger geworden, es ist aber alles zumutbar.
Würde ich vom Staat Hilfe bekommen? Weil eigentlich ist es ja so, dass man -wenn man unter 25 ist- keinen Anspruch auf ALGII oder Ähnliches hat, insbesondere wenn finanzielle Absicherung durch die Eltern gewährleistet wäre?
Vioelleicht kann mir jemand helfen? Ich wäre für Tipps wirklich sehr dankbar
Ach ja, ich wohne in Schleswig-holstein, falls das irgendwie wichtig sein könnte.
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  #2  
Alt 02.09.2008, 12:09
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Hallo Parapluie,

als Mutter eines Kindes, hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung.
Wenn du diese nicht selbst finanzieren kannst, und der Kindsvater finaziell nicht in der Lage ist dich (die ersten drei Jahre ist der Vater auch dir zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sofern du nicht selber arbeitest) besteht Anspruch auf ALG2 Leistungen.

Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, muss der Vater des Kindes angegeben werden.
UVG wird nur als Vorschuss gezahlt und auch nur wenn der Vater nicht in der Lage ist Unterhaltszahlungen zu leisten.
Die gezahlten Leistungen müssen vom Vater sobald er finanziell dazu in der Lage ist zurück gezahlt werden.
Wenn du dich weigerst den Namen des Vaters anzugeben, hat dies zur Folge dass du keine UVG Leistungen erhältst.
Die UVG Leistungen werden ab in jedem Falle von der Arge als Einkommen gewertet, auch wenn du dich weigerst den Namen des Vaters preis zu geben und tatsächlich keine Leistungen erhältst.
UVG wird auch max. für 72 Monate gezahlt.

Was steht denn in der Geburtsurkunde? Kein Vater?


Folgende Leistungen würden dir zustehen wenn du mit deiner Tochter in einer eigenen Wohnung lebst.

angemessene Kosten für die Unterkunft.
345€ Regelbedarf für dich
207€ für die Tochter
300€ Erziehungsgeld bleiben anrechnungsfrei

Im Gegenzug werden deine Einkünfte
Kindergeld
UVG oder Unterhaltszahlungen des Vaters
von dem errechnetem Bedarf in Abzug gebracht

Die Differenz wären die Geldleistungen die dir von der Arge zustehen.

Deine Eltern sind für dich während der Erziehungszeit nicht unterhaltspflichtig (das sieht anders aus wenn du studierst oder eine schulische Ausbildung absolvierst) Für deine Tochter können deine Eltern aber in keinem Fall in Anspruch genommen werden.

Fakt ist, eine eigene Wohnung kann dir nicht verwährt bleiben aber vielleicht solltest du noch mal darüber nachdenken was für dich und deine Tochter das Beste ist, gerade weil deine Eltern dich unterstützden möchten.

Geändert von Salle (02.09.2008 um 12:12 Uhr)
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  #3  
Alt 02.09.2008, 12:22
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Korrektur @Salle:

Regelleistungen bundeseinheitlich

351,- € (für Alleinstehende und Alleinerziehnde)
211,- € (für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres)
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #4  
Alt 02.09.2008, 12:24
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ach stimmt, ist ja angehoben worden...!
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  #5  
Alt 02.09.2008, 12:41
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Ich muss auch immer nachguggen, da sich in der letzten Zeit soviel geändert hat.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #6  
Alt 26.11.2008, 07:56
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Beiträge: 1
Mami08 eine Nachricht über MSN schicken
Lächeln Hatte das Selbe problem

Da habe die anderen beiden schon recht von der Arge steht dir das zu kindergeld für dich wirst du nichtmehr bekommen musst aber eine bestätigung der familienkasse der arge geben das dus nichtmehr bekommst sonst ziehen sies dir ab kindergeld vom deinem kind und unterhalt wird als gehalt angerechnet

mit sozialleistung , kindergeld und erziehungsgeld dürften es so um die 800 - 900 € sein

vergess aber nicht bei deinem zuständigem sozialdienst weihnachtsspende und jahresspende zu beantragen und natürlich geld für die erstausstattung fals du noch nicht alles hast und die arge nichtsmehr gibt!

das macht schon einiges aus die jahresspende dürfte son 500€ sein da dein kind ja schon da ist und die weihnachtsspende ca 200€ für die erstausstattung habe ich noch zusätzlich 350€ vom sozialdienst bekommen hängt aber vom zuständigen bearbeiter und dem bundesland ab!

mit 9 monaten rate ich dir das landeserziehungsgeld zu beantragen da bekommst dann bis zum 2. lebensjahr nochmal 300€ und das heist die 4 monate oder 6 bis zum ende der erziehungsgeld zahlung da du ja alleinerziehend bist bekommst ja 14 monate erziehungsgeld 600€ monatlich.

fals du noch fragen hast schreib mich doch einfach an ich helfe dir gerne denn nicht nur wehrend und nach der geburt gibts probleme damit und mein kind ist jetzt 8 monate alt ich spreche aus erfahrung!
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  #7  
Alt 01.09.2009, 11:14
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Beiträge: 4
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Ich habe da ein ganz dringendes anliegen
ich bin vor 5 wochen ganz unewartet mutter geworden mein freund und ich haben vorher nix gemerkt! naja nun ist die kleine da!
so nun das Problem...mein freund hat seine ausbildung nicht bestanden und ist jetzt arbeitslos und ich mache eine schulische ausbildung! Wir beide wohnen noch bei unseren Eltern, also ich mit der kleinen bei mir und mein freund bei sich aber wir pendeln immer von seinem zuhause und meinen zuhause hin und her! das ist kein zustand für uns nicht und fpür die kleine auch nicht!!!

nun mein anligen ich weiß nun nicht so wirklich wo man überall geld beantragen kann...also arbeitslosengeld habe ich schon beantragt und bafög aber da bekomme ich nur 13 euro also auch nicht wirklich viel. gibt es denn da noch mehr möglichkeiten???
dazu kommt das wir drei uns sehr gerne eine eigene wohnungen nehmen würden aber es halt alleine nicht bezahlen können!!! isz da irgendwie was zu machen???

ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand etwas weiter helfen kann
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  #8  
Alt 01.09.2009, 16:54
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Zunächst mal bekommst du ja Elterngeld und Kindergeld.Ansonsten würdest du mit deinem Freund und dem Kind eine eigene BG bilden.Ihr müßtet also einen ALG2 Antrag stellen und euch eine Wohnung genehmigen lassen.Für die Erstaustattung dieser bekommst du dann auch Geld.
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  #9  
Alt 02.09.2009, 09:52
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aber sonst gibt es nix weiter was man beabtragen kann oder??? ich mein elterngeld kindergeld und arbeitslosengeld 2 habe ich schon beantragt...gibt es denn da bestimmte richtlinien was das für eine wohnung sein muss???
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  #10  
Alt 02.09.2009, 10:04
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Zitat:
ich bin vor 5 wochen ganz unewartet mutter geworden mein freund und ich haben vorher nix gemerkt!
manchmal is komisch!
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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