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#1
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Hallo ich frage hier für eine Freundinn,
Sie ist alleinerziehend der "erzeuger" ist ausgewandert unbekannt. Endlich sind die Kinder Morgens und Tagsüber in Betreuung. Und sie hat von einem Bekannten eine ausbildungsstelle angeboten bekommen was am 1.8.09 beginnen soll im 2ten Ausbildungs jahr und ihr erstes weil sie so spät angefrage hat als praktikum laufen soll da die innung für das erste jahr meint es währe so zu spät. Nun meint eine Person bei der Arge wenn die ausbildung am 1.8.09 beginnt so bekommt sie ab den zeitpunkt keinerlei unsterstützung von der Arge! Keine Miete kein Lebensunterhalt kein nix. So nun zu meiner Frage! Darf er das? ihr alles streichen ab dem zeitpunkt? sie bemüht sich ja das sie in geraumerzeit komplett weg von der arge kommt! Ist eine Ausbildung keine Feste beschäftigung? zwar verdient sie während der ausbildungs zeit nicht genug so das sie weg von harz4 kommt aber dennoch verdient sie etwas. Minijob oder 400€ job würde sie doch auch was verdienen und sie würde dann doch auch ergänzende Harz4 bekommen. Was kann sie machen? Sie ist fast 30 und bekommt dann noch die Changse auf eine Ausbildung soll sie alles hinschmeißen? Lieben gruß Hartwig |
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#2
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Wenn sie den lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, steht ihr aufstockendes ALG II zu. Ausnahme: wenn die Ausbildung Bafög-würdig ist, jedoch sie die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Daher bitte zunächst prüfen, ob die Ausbildung Bafög-würdig ist und sie die Voraussetzungen erfüllt.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Sie macht eine Betriebliche ausbildung in einem Handwerk.
Wo findet man heraus das ob sie Bafögwürdig ist? |
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#4
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Bei der Ausbildungsstelle bzw. beim Bafög-Amt (oft bei der Familienkasse einer Kommune)
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