Allgemeine frage

  • Folgendes:


    Meine Freundin hatte damals für sich und ihrem exfreund Hartz 4 beantragt. Sie hatte monatlich immer ihm das Geld gegeben. Nun sind die beiden getrennt und jetzt soll sie für ihn 600 Euro nachzahlen, also das Geld von ihm. Geht das überhaupt das eine Person für 2 Leuten Hartz 4 beantragen kann obwohl es keine eingetragene Lebensgemeinschaft war ? Muss sie das Geld für ihren ex nun wirklich nachbezahlen ?



    Wäre nett wenn mich einer aufklären könnte, mit Gesetzen bitte.



    Danke euch

  • die grundlage dafür ist, dass ihr zusammen in einer wohnung gelebt habt, als paar sozusagen. das ist wieder typisch: gibt es was zu holen, da wird die hand aufgehalten, aber wenns dann scheinbar zum teil unberechtigt gezahlt wurde, dann müssen erst mal §§§§§§ ohne ende glesen werden!

  • Lacki nicht ich. Der ex von meiner Freundin soll Zahlen ich arbeite seit 15 Jahren und habe bis zur Rente nen festen Job! Aber dadurch das er nicht mehr auffindbar ist soll sie nun das Geld zahlen. Aber woher soll sie das Geld bei 2 Kindern nehmen wenn der Typ nicht mal unterhält zählt? Deswegen frage ich ob es überhaupt rechtmäßig war das sie damals für sich und ihrem exfreund Hartz 4 beantragt hat( ohne eingetragene Lebensgemeinschaft oder sonstiges) und auf welcher Rechtsgrundlage sie nun Zahlen muss wobei sie das Geld was ihm Zustand auch ihm gegeben hat ?