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Allgemeine Fragen zu Hartz 4

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  #1  
Alt 01.02.2007, 22:19
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Registriert seit: 01.02.2007
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Ausrufezeichen Allgemeine Fragen zu Hartz 4

Hallo erstmal ich hoffe ihr könnt mir helfen

Ich (19 Jahre,Schüler eines Gymnasiums)wohne seit Oktober 2005 nichtmehr bei meinen Eltern...Von Oktober 2005 bis Ende Januar 2007 habe ich vom Jugendamt unterstützung erhalten.
Jetzt bekomme ich seit Anfang Februar Hartz 4
Der Wechsel hat gleizeitig dazu geführt das ich ab Februat 2007 circa 100 euro weniger bekomme als zuvor vom Jugendamt

Nun zu meinen fragen:
1.Meine Mutter hat trotz meines Auszugs im Oktober 2005 bis Ende Januar 2007 Kindergeld bezogen und mir keinerlei Unterhalt gezahlt.Ist es aus euren Erfahrungen erfolgversprechend sie jetzt noch nachträglich auf Unterhalt zu verklagen?Und wir mir der Unterhalt wenn er denn gezahlt wird...nicht auch von der Arbeitsagentur abgezogen?

2.Kindergeld
Die Arbeitsagentur zieht das volle kindergeld von der Regelleistung (345 euro) ab...so das ich nurnoch 345 euro - 154 euro = 191 euro bekomme...ist das so rechtens oder kann man da irgendetwas gegen machen?

3.Fahrkarte:
Ich habe ein Schülerticket im Abo ...kann ich dafür irgendwelche zuzahlungen beantragen(vom jugendamt wurde diese nämlich bezahlt)

4.extra leistungen
Gibt es irgendeine möglichkeit...extra leistungen zu beantragen...ob einmal leistungen oder monatlich?

ich hoffe das ihr mir da irgendwie helfen könnt und bedanke mich schon im vorraus
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  #2  
Alt 06.02.2007, 13:28
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Beiträge: 42
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Hallo!

1. Du musst bei der Kindergeldstelle einen Antrag stellen das du das Kindergeld an dich selbst auszahlen lässt. Deine Mutter kann sich nicht dagegen wehren.
Ich kann mir gut vorstellen das es auch rückwirkende Ansprüche gibt da deine Mutter dein Geld behalten hat, darüber musst du dich aber mit einem Anwalt unterhalten. In deiner Situation gibt es einen Beratungsschein der für dich kostenlos ist (beim Amt nachfragen)

2. Nein, Kindergeld zählt als Einkommen

3. Nein, auch z.B. Schulgeld wird nicht berücksichtigt

4. Für die Ersteinrichtung der Wohnung kannst du Möbel beantragen. Da du schon eine hast kannst du beantragen das du bei fehlenden Möbeln einen Vorschuß vom Amt bekommst der dir dann monatlich in Raten von deinen Leistungen wieder abgezogen wird. In machen Städten gibt es auch Möbellager; dort kannst du mit einem Brief des AMtes günstige Gebrauchtmöbel bekommen. Frag am Besten beim Amt nach.
Ansonsten gibt es noch Umzugshilfe (aber nur wenn du umziehen musst!) für einen Transporter, nicht aber für Fahrer oder Möbelpacker (das sollen deine Freunde machen).
Leistungen für Hochzeit oder Taufe sind ebenfalls gestrichen worden.
Für Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz gibt es eine Kann-Leistung, wenn du eine LIste auf einem Vordruck des AMtes führst kannst du etwas Geld zurückbekommen.
__________________
Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden!

Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
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  #3  
Alt 07.02.2007, 14:07
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Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 5
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okay danke schonmal bis hierhin

nur nochmal die Frage ob es die Möglichkeit gibt irgendwelche anderen Zulagen zu erhalten.Weil nichts der bisher genannten Möglichkeiten auf mich zu trifft

danke im vorraus
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  #4  
Alt 07.02.2007, 14:19
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Registriert seit: 06.02.2007
Beiträge: 42
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Hallo!

Mir ist momentan leider nichts weiter bekannt.
Meinst du mit weiteren Zulagen bestimmte Ausgaben oder nur einen allgemeinen Überblick?
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Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden!

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  #5  
Alt 07.02.2007, 14:34
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Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 5
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Also ich bekomme vom Arbeitsamt gut 100 Euro weniger als ich vorher beim Jugenamt bekommen habe...Jetzt sterbe ich zwar nicht daran..aber ärgerlich ist es trotzdem und da stellt sich mir halt die Frage ob man diese 100 Euro weniger nicht wenigstens Teilweise ausgleichen kann...ob durch einmalzahlungen oder monatliche
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