angeblich überbezahlung schwankender Anspruch?

  • Hallo,


    Ich habe wie jeden Samstag unschöne Post erhalten, in dem Fall vom JC.


    Meine Freundin verdient 1132,61€ in Vollzeit mit vielen Überstunden.
    Als wir den Antrag das erste mal abgeben mussten, wurden uns 468,75€ als Anspruch errechnet


    Bei dem letzten antrag war der Lohn 1137,61 das Amt berechnete uns den Anspruch 463,75€.
    Also eine Diverenz von 5,-€ die im Gehalt mehr sind. Bishier hin ist ales logisch.


    Nun steht aber im Schreiben das sie angeblich von 1102,61 ausgegangen wären aber das Durchschnitsgehalt 1179,28€ wäre. 1102,61€ hatte sie noch nie erhalten.


    Sie hat ein Festgehalt ohne schwankungen.


    Als 2. schreiben ist eine Tabelle die ich auch nicht verstehe.

    3/14 alter Anspruch: 468,75€ Anspruch neu 392,08€ Erstattung -76,67€
    4/14 alter Anspruch: 468,75€ Anspruch neu 392,08€ Erstattung -76,67€
    5/14 alter Anspruch: 562,75€ Anspruch neu 486,08€ Erstattung -76,67€
    6/14 alter Anspruch: 525,46€ Anspruch neu 448,79€ Erstattung -76,67€
    7/14 alter Anspruch: 468,75€ Anspruch neu 392,08€ Erstattung -76,67€


    Überbezahlung: - 460,02€


    Wie setzt sich das zusammen? Ich habe jeden Monat gleichbleibend 468,75€ in dieser Zeit erhalten. Wird vor einer Anhörung die wie im Schreiben steht nun mein Geld komplett eingestrichen?


    Ich werde morgen persöhnlich mit Zeugen zum JC gehen mit meiner schriftlichen Antwort. Ebenso werde ich dann darauf bestehen in die Leistungsabteilung zu maschieren.


    Aber was kann da Falsch gelaufen sein? Sind in dem Fall, beide Berechnungen Falsch? Was aber nicht meine Schuld wäre.


    Danke schonmal für für paar Tips bzw. Hilfen.

  • Ohne die jeweiligen Bescheide zu sehen (Bewilligungsbescheid, alle Änderungsbescheide im Bewilligungszeitraum etc.) kann man nicht sagen, ob das da falsch oder richtig ist.


    Wie kann man denn eigentlich jeden Monat dasselbe verdienen, wenn man jeden Monat "viele Überstunden hat"? Das würde ja bedeuten, dass die Überstunden jeden Monat genau gleich sind?! Das ist aber eigentlich doch nie der Fall.


    Und nein: dein laufendes ALG 2 wird natürlich nicht eingestellt, nur, weil du überzahlt wurdest.

  • Die Überstunden werden abgebummelt und nicht bezahlt.


    Auf jeden Fall hatte sich nie etwas geändert ausser das ein neuer SB meine Sachen bearbeitet.


    In dem ersten Antrag steaht zwar das gehalt von 1102,62 € aber man ist fast auf den gleichen Anspruch gekommen wie der Aktuelle letzte Bescheid. Wie geschrieben eine diverenz von 5,-€ wie auch in den Lohnabrechnungen.

  • Gestern kam in meinem Fall ein Anruf.


    Ergebnis:
    Statt 460,02 sind es nun 280,02 die ich zurückerstatten soll.
    Die Ursache es gab mal einen Gutschein von 250,-€. Allerdings, liegt kein Monat zwischen Antragsabgabe und diesem Gutschein.
    Hatte mich leider nicht belesen, das selbst Gutscheine auch angerechnet werden. Ich weiss Dummheit schützt nicht vor Strafe.


    Die Begründung man hätte vergessen den Unterhalt (30,-€) raus zu rechnen.
    Ich solle mich per mail melden, was ich zahlen will. Nur die eMail Adresse geht nicht.
    Man sagte mir wenn ich nicht jetzt reagiere, kommt eine 2. Anhörung aber dann von der Kasse.


    Soll ich nun warten bis eine 2. Anhörung kommt, oder macht sowas sinn, ohne etwas schriftliches zu haben einen Brief auf zusetzen?