Anhörung zu Unrecht gezahlte Leistungen

  • Hallo, ich brauche Hilfe


    Ich war im Ausland und habe davor ALG2 bezogen, nun bin ich wieder zurück und habe mich beim Amt gemeldet (in einer anderen Stadt)
    und habe ein Schreiben vom alten Jobcenter erhalten, dass ich mich nicht abgemeldet hätte und die mir Leistungen für 2-3 Wochen zu viel gezahlt hätten.
    Der Leistungssachbearebiter behauptet, ich hätte mich bei Ihm persönlich nicht abgemeldet.
    Wobei alles schreiftlich, telefonsich gemacht wurde.
    Nun soll ich für den Zeitraum wo noch Geld überwiesen wurde, sprich 05.06-31.06.2013 zurückgzahlt werden 475,97€.
    Ich bin zum 05.06 ins Ausland gegangen zu Familie.
    Nun verfüge ich zurück in Deutschland über keinerlei Einkommen, Vermögen oder dergleichen und warte auf den Leistungsbescheid vom Jobcenter in einer Anderen Stadt.


    Was soll ich machen? Muss ich dass zurückzahlen? War es seine Schuld, weil er die Post nicht erhalten hat



    Hilfe!!!


    danke danke

  • Ja. S. § 48 SGB X i.V.m. § 40 SGB II u. § 50 SGB X. Die Überzahlung ist zu erstatten, es sei denn, du kannst nachweisen, dass deine Meldung beim JC eingegangen ist und seit diesem Eingang mindestens ein Jahr vergangen"