Anhörung zwecks nicht angegebenen Vermögens

  • Hallo,
    ich hab letztens ein Schreiben von der ARGE bekommen, dass ich Stellung dazu nehmen soll, dass meine Mutter mein "Vermögen" aus dem Jahr 2007 nicht angegeben hat. In dem genannten Jahr lebte ich zwar mit meiner Mutter zusammen, bekam aber keine ALG II Leistungen, da ich BAFöG-berechtigt war (aber keine BAFöG Zahlungen bekam). Auch das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir war in dieser Zeit sehr gespannt, dass wir so gut wie nicht miteinander geredet haben.


    Wie schreibe ich nun am besten meine Stellungsnahme? Ich wollte damit argumentieren, dass ich in dieser Zeit keinerlei staatliche Leistungen bezog und ich mein Vermögen verbraucht habe. Reicht das um die ARGE ruhig zu stellen? Oder soll ich dazu gar nicht Stellung beziehen?


    Wäre schön wenn jemand mir helfen könnte.

  • Hallo Kenny!


    Wenn Du, wie Du schreibst, keinerlei staatliche Leistungen in Anspruch genommen hast, kannst Du mit Deinem Vermögen machen was Du willst und bist der ARGE auch keine Rechenschaft darüber schuldig. Oder bist Du JETZT in der Lage, ALG II beziehen zu müssen?


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    ich war im Jahr 2007 und momentan nicht in der Situation ALG beziehen zu müssen (wegen dem BAFöG).
    Allerdings war ich ja '07 in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter... jetzt allerdings nicht mehr.
    In einer BG wird doch das Vermögen aller angerechnet?!

  • Hallo Kenny,


    der springende Punkt ist jener, ob Du wirklich "keinerlei" Leistungen erhalten hast, oder nur keine Leistungen zum Lebensunterhalt? Die ARGE könnte ja Leistungen für Unterkunft und Heizung für Dich erbracht haben, dann hast Du zur BG gehört.
    Mich irritiert nur, dass man DICH zu einer Anhörung auffordert!


    vG Berthold

  • Das ist der Punkt, man hat mir auch keine Leistungen für die Unterkunft gezahlt, da man meine Mutter nicht daraufhingewiesen hat, dass wenn man BAFöG-berechtigt ist, einen speziellen Antrag stellen muss.


    Wenn man ja BAFöG-berechtigt ist, erlischt ja der ALGII Anspruch und man bekommt ja automatisch keine Leistungen mehr für die Miete.


    Aber die ARGE hier scheint mich sowieso besonders zu mögen, die wollten mich in den Ferien zum Arbeiten schicken...

  • Es geht um mein Vermögen und das lag schätzungsweise innerhalb des Freibetrags. Leistungen habe ich keine bezogen.
    Ich glaube nicht, dass ich jetzt da was durcheinander gebracht hab. Das Amt stellte jegliche Zahlung an mich (bzw. meine Mutter als BG-Vorstand) ein, da ich auf eine weiterführende Schule ging.


    Im Idealfall hätte ich dann das BAFöG zu Sicherung meines Lebensunterhaltes verwenden können und einen Antrag auf Übernahme von ungedeckten Heiz und Wohnkosten stellen müssen, dieser allerdings geht an dann an die Stadt, nicht an die ARGE.

  • In diesem Falle bist Du nicht verpflichtet der ARGE Auskunft über Deine Vermögensverhältnisse zu geben. Allerdings sieht es danach aus, als würde versucht, Deine Mutter nachträglich zu sanktionieren, d.h. ggf. Gelder von ihr zurück zu fordern, ihr ein Versäumnis anlasten zu wollen.
    Bleibt die Frage, wie alt Du damals warst?


    Vielleicht wusste ja Deine Mutter garnicht Bescheid über Deine Finanzen :)


    Ich würde an Deiner Stelle gegenüber der ARGE darauf hinweisen, dass Du keinerlei Leistungen bezogen hast und damit auch nicht in der Pflicht warst und bist, über Deine Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.



    vG Berthold

  • Ich war damals 22...
    Muss ich wirklich keinerlei Auskünfte über mein Vermögen erteilen, auch wenn ich in einer BG bin?
    Ich dachte immer, in einer BG wird man automatisch wie ein ALGII Empfänger behandelt.
    Und meine Mutter wusste/weiß tatsächlich nichts von meinem "Vermögen", sie wusste zwar dass ich was angespart hatte, aber nicht wieviel - unser Verhältnis war/ist ziemlich zerrüttet... gerade wegen dieser ALGII Sache...

  • Ich weis zwar nicht, wovon Du dann gelebt hast, wenn Du keinerlei Leistungen bezogen hast, aber wer keine Leistungen bezieht, gehört auch nicht zur BG. Dahingehend bist Du nicht in der Pflicht Auskunft über Deinen finanziellen Hintergrund zu geben.
    Nachdem Deine Mutter, wie Du schreibst, tatsächlich nichts von Deinem Vermögen wusste, ist ihr auch kein Versäumnis anzulasten!


    Schreib doch nen kurzen Brief oder ne E-Mail an die ARGE und stelle das so dar!


    vG Berthold

  • Irgendwie verstehe ich deine Ausführungen nicht ganz, da ist keine klare Linie. Du schreibst immer von "BG". In einer BG ist man doch nur, wenn man Leistungen bezieht.Ich könnte mir vorstellen, dass am Anfang der Beantragung deine Mutter einen Antrag für euch beide gestellt hatte. Das müßtest du wissen, denn dieser Antrag muß dann auch von euch beiden unterschrieben worden sein (sofern du volljährig warst zu dem Zeitpunkt). Und dann hat das Amt vermutlich darauf hingewiesen, dass du eigentlich bafögberechtigt bist. Man muss nämlich vor Beantragung von H IV erst alle anderen Mittel ausschöpfen. Und als Bafögbezieher oder -berechtigter zählst du dann nicht zur BG, sondern zur HG (bei uns hier ist das hinsichtlich meines Sohnes auch so).


    Sieh dir doch noch einmal eure ersten Antragsunterlagen und das danach eingegangene Schreiben bzw. den Bescheid des Amtes unter diesem Gesichtspunkt an. Ich weiß nicht genau, wie das zählen würde, wenn du zwar unterschrieben hast und etwas nicht angegeben war an Vermögen, du aber ohnehin in dem späteren Bescheid nicht berücksichtigt worden bist.

  • Woran sieht man im Bescheid, ob jemand zur HG anstatt zur BG gezählt wird? Habe meinen Bescheid noch einmal angesehen: Nachdem mein Sohn nichts bekam wg. Bafög und immer mit Null durchlief, habe ich ihn im nächsten Antrag gar nicht mehr eingetragen und auch keine VM-Anlage ausgefüllt und folglich hat er den Antrag auch nicht mehr mitunterschrieben. Es passierte nichts, alles blieb unverändert. Er wurde zwar nach wie vor aufgeführt (ich vermute, dass das der Fall war, weil er ja mietmäßig eine Rolle spielt), lief aber weiter mit 0,00 € durch.

  • Nein, er ist nicht mit Regelleistung und und und aufgeführt; sondern so, wie ich es geschrieben habe. Er läuft mit Null durch und wie schon erläutert, taucht sein Name überhaupt nur auf, weil er ja mietanteilmäßig eine Rolle spielt.


    Was für eine Vereinbarung sollte er denn unterschrieben haben müssen? Hat er nicht, wurde auch nie vorgeschlagen oder angefragt.

  • Hallo lirafe,


    wenn jemand mit hilfebedürftigen Verwandten in ein und derselben Wohnung lebt, selbst aber nicht hilfebedürftig ist, dann lebt er mit seinen Verwandten in "Haushaltsgemeinschaft".
    Ich glaube Biene meint jene Erklärung, welche in solch einem Fall der Hilfebedürftige und der Nichthilfebedürftige gegenüber der ARGE abgeben müssen, welche da lautet...


    Ich bestätige, dass ich meiner (Mutter/Vater/Tochter/Sohn etc.) keinerlei Leistungen aus meinem Einkommen und Vermögen zukommen lasse.......


    Ohne diese Erklärung geht die ARGE davon aus, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen.


    vG Berthold

  • Nein - eine solche Erklärung hat mein Sohn nicht abgegeben und die ARGE hat´auch niemals danach gefragt. Aber ich danke dir sehr für deine Bestätigung , dass er so, wie ich es auch gehofft habe, nicht zur BG, sondern zur HG zählt. Es wäre gut, wenn so etwas aus den Bescheiden durch Kennzeichnung HG richtig hervorginge..