Anrecht auf ALG 2 bei Trennung und Hausbesitz

  • Hallo erst mal. Ich hätte da mal ein paar fragen und hoffe jemand kennt sich damit aus. Meine Frau und ich werden uns trennen wir wahren knapp 1 1/2 Jahre Verheiratet, kurz nach der Hochzeit kaufte ich mit meiner Schwiegermutter ein Haus zusammen. Meine noch Frau ist Hausfrau und hatte nie besonders viel lust arbeiten zu gehen, was nicht unbedingt schlimm war! Mein Probelm ist nun nur das sie hinter meinem Rücken sehr gerne Schulden verursacht hat und sich jetzt auch schon eine Wohnung gemietet hat die sie nicht bezahlen kann. Und ich vermute mal das sie jetzt auch nicht Arbeiten will. Naja so viel mal kurz zur Vorgeschichte.
    Jetzt meine frage hat sie Anspruch auf ALG2 oder bin ich in der "Glücklichen" Situation das ich nun weiter für sie zahlen darf? Werden die Werte wie Haus, da mit eingerechnet, obwohl sie nicht mit im Grundbuch steht?
    Ich hoffe mir kann jemand helfen es gibt ja viel zu viele halbwarheiten da drausen.


    LG Sascha



    Ach ja in Lohnsteuerklasse 1 rutsche ich jetzt warscheinlich automatisch oder erst nach der Scheidung?


    Danke schon mal für eure antworten

  • Hallo Sascha,


    du bist in der "glücklichen" Situation, für sie sorgen zu müssen.


    Sie hat Anspruch auf Unterhalt von dir. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Scheidung. Anhand dieses Unterhalts und evtl. anderer Einkommen wird berechnet, ob sie hilfebedürftig ist. Sollte sie also mit diesem Unterhalt ihren Lebensunterhalt (berechnet werden 351 €) und ihre Wohnung nicht zahlen können, bekommt sie ALG II.


    Ob das Haus mitberechnet wird, bestimmt sich nach eurem Ehevertrag. Habt ihr Gütertrennung vereinbart, wird es nicht bei der Vermögenshöhe deiner Noch-Frau mitberechnet. Solltet ihr Zugewinngemeinschaft vereinbart haben, wird es von deinem Anteil an dem Haus zur Hälfte dem Vermögen deiner Noch-Frau angerechnet. Habt ihr nichts im Ehevertrag vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft gesetzlich als vereinbart.
    Nun kommt es noch darauf an, was in dem Kaufvertrag des Hauses steht. Sollte im Kaufvertrag deine Noch-Ehefrau mit aufgeführt werden, setzt diese Regelung die vereinbarte Gütertrennung für den Hauskauf außer Kraft. Hier gilt dann wieder, dass die Hälfte deines Anteils deiner Frau gehört.


    Die Grundbucheinträge sind nicht maßgeblich, wenn höherwertige Rechte (Eheverträge, Nießbrauchrechte, Wohnrechte) bestehen, die nicht eintragungspflichtig sind. Diese Rechte müssen jedoch durch notarielle Beurkundung oder durch Gesetz nachgewiesen werden. Eheverträge, die nicht vor einem Notar geschlossen wurden, sind nicht verbindlich und dienen lediglich als Willensdeutung.


    Wenn deiner Schwiegermutter die Hälfte des Hauses und deiner Frau (gesetzlich oder vereinbart) die Hälfte an deinem Anteil gehört, bist du also der Gera********. Dann bleibt dir vom Haus nur noch 1/4.


    Die Änderung der Steuerklasse tritt mit Wirkung der Scheidung in Kraft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo, danke für die schnelle antwort auch wenn sie mir nicht sonderlich gefällt muß ich sagen :mad: Also währe es sinvoll noch einen Ehevertrag zu machen (geht doch nachträglich oder?) , sonst müßte das Haus ja quasi dran glauben und da ist eigentlich keinem dran gelegen zumal es im Prinzik ja sowiso noch der Bank gehört. Naja Kopf hoch und irgendwie durch ich freu mich schon das wird bestimmt ganz toll :mad:

  • Also habt ihr keinen Ehevertrag = Zugewinngemeinschaft. Eine nachträgliche Änderung dieser Regelung ist prinzipiell möglich, solang ihr noch nicht geschieden seid und das gesetzliche Trennungsjahr nicht begonnen hat. Davon ist aber anhand deiner Schilderung auszugehen.


    Es ist unerheblich, ob das Haus zur Sicherung von Krediten als Sicherheitsleistung abgetreten wurde. Solltest du nicht in der Lage sein, ihren Anteil auszubezahlen, kann sie darauf bestehen, als Miteigentümerin dieses Hauses gewertet zu werden. Jedoch nur bis zur Hälfte deines Anteiles, der Anteil deiner Schwiegerutter bleibt außen vor. Eigentumsberechnung: Schwiegermutter 1/2, du 1/4 und deine Noch-Ehefrau (1/4).


    Der Anteil deiner Noch-Ehefrau wird als Vermögen beim ALG II Bezug gewertet. Sie hat einen Freibetrag in Höhe von: Lebensjahr x 150 € + 750 €, welches nicht als verwertbares Vermögen berechnet wird. Hinzugerechnet werden die noch ausstehenden Tilgungsraten (nur der Anteil deiner Noch-Ehefrau). Sollte also der Anteil über dieser Grenze (Freibetrag+Tilgungsraten) liegen, muss sie ihren Anteil verkaufen oder beleihen. Dein Anteil und der Anteil deiner Schwiegermutter bleiben davon unberührt.


    Es kann dementsprechend nicht verlangt werden, das gesamte Haus zu verkaufen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D