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#1
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Hallo! Hätte eine Frage: bin schon exmatrikuliert, schreibe meine Bachelorarbeit (man darf sich bei uns exmatrikulieren, wenn man nur noch die BA offen hat).
Bis zur Abgabe meiner BA habe ich keinen Anspruch auf ALGII, da mir Studienabschlusshilfe nach Bafög-Gesetz zur Verfügung steht. Die Studienabschlusshilfe habe ich bis Ende Juli bewilligt bekommen, jedoch nicht in Anspruch genommen. Jetzt meine Frage: wenn ich meine BA Mitte August abgegebe, habe ich danach Anspruch auf ALG II? oder muss ich theoritesch auf die Studienabschlusshilfe bis Ende August ausweichen ? Es gibt bei Studienabschlusshilfe keine Teilmonate. Hätte ich die Abschlusshilfe angenommen und eine Verlängerung beantragt, würde die Studienabschlusshilfe bis Ende des Monats gehen. Es geht mir nur darum, ob ich noch nach Bafög-Gesetz bis Ende des Monats förderngsfähig bin und damit für die ALGII gesperrt bin. Danke!u Geändert von kamelenka (19.07.2011 um 00:50 Uhr) |
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