Anspruch auf ALG II oder Wohngeld?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder und sonstige Alleswisser. In meiner Familie (elterlicherseits) spitzt sich derzeit die Situation immer mehr zu und ich möchte daher versuchen mich um eventuell Ansprüche meiner Eltern zu kümmern.


    Meine Eltern sind beide Baujahr 1957. Meine Mutter ist seit 2 Monaten arbeitslos und bezieht nun noch bis Ende März ALG I. Mein Vater bezieht auf Grund einer Krebserkrankung, die im letzten Jahr diagnostiziert wurde, eine Erwerbsunfahigkeitsrente und ist mit 100 % Behinderung eingestuft. Leider bedeuted die Krebserkrankung scheinbar das Todesurteil für meinen Vater, sodass es wohl nur noch eine Frage der Zeit sein wird.
    Weiterhin haben meine Eltern 1994 ein Mehrfamilienhaus gekauft und umfassend renoviert. Die Kosten wurden wie damals übliche fast ausschließlich über Bankdarlehen bestritten. Diese Verbindlichkeiten sind noch nicht beglichen und könnten bald zum Problem werden. Das Mehrfamilienhaus besitzt 6 Wohneinheiten von denen nun auf Grund des großen Leerstandes in der Region Ostthüringen nur noch 4 bewohnt sind. Davon wird eine Wohneinheit von meinen Eltern bewohnt und die drei anderen sind vermietet, wodurch (noch) Mieteeinnahmen entstehen. Eine Wohnung ist noch unsaniert und wird von einer 85 Jährigen bewohnt. Am Haus selber fallen auf Grund des Alters in regelmäßigen Abständen auch größere Kosten für Sanierung, Renovierung und Erhaltung an.


    DIe Finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar:


    Einnahmen:


    ALG I der Mutter i. H. v. 741 €
    EU-Rente des Vaters i. H. v. 938 €
    Mieteinnahmen (Kaltmiete) i. H. v. 600 €


    Ausgaben:


    Lebensunterhalt meiner Eltern (wenn man mal vom Regelsatz ALG II ausgeht) 690 €
    Kosten für Sanierung/Renovierung und Erhaltung (lässt sich schlecht pauschal veranschlagen)
    Darlehensbelastung - Zinsen 525 € (mit Tilgung 850 €)


    So nun endlich die Fragen. Könnte nach Auslaufen des ALG I meiner Mutter ein Anspruch auf ALG II bestehen? Meine Mutter sollte das schon einmal beantragen hat dies aber nicht getan aus Angst das Haus zu verlieren.
    Wie stellt sich die Situation dar, wenn mein Vater verstirbt und zusätzlich auch noch eine weiter Wohnung unvermietet ist (Einkommen Kaltmiete dann nur noch 400 €/Monat).
    Oder besteht gar ein Anspruch auf Wohngeld oder irgend eine andere Leistung bzw. wird bestehen nach eintreten oben genannter Ereignisse?


    Soviel zur Situation, falls weiter Infos für die Bewertung der Situation nötig sind werde ich diese sehr gern noch nachreichen. Ich darf mich bereits jetzt für eure Mühe bedanken und hoffe auf kompetente Anmerkungen.


    Vielen Dank Franky

  • Der Anspruch ist angesichts der Einnahmen und der Vermögenssituation eher unwahrscheinlich.


    Auch nach dem Ableben des Ehegatten ist es eher unwahrscheinlich. A) gibt es dann evtl. Witwenrente und B) sind immer noch die Mieteinnahmen da und C) ist das Wohneigentum als Vermögen zu betrachten, denn es ist nunmal viel zu groß.