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Anspruch auf ALGII nach Heirat?

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  #1  
Alt 30.01.2012, 09:23
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Standard Anspruch auf ALGII nach Heirat?

Hallo zusammen,

ich hoffe, auf dieser Plattform ein paar Antworten auf offene Fragen bekommen zu können...

Mein Lebensgefährte und ich bekommen Witwer-/Witwenrente. Seine Tochter (14 Jahre) und meine Tochter /3 Jahre) bekommen jeweils ihre Halbwaisenrente.

Hinzu kommen Wohn-/ und Kindergeld.

Meine Frage:

Was steht uns vom Arbeitsamt zu, wenn mein Lebensgefährte und ich heiraten würden?! Denn die Renten von uns würden in diesem Fall ja wegfallen - aber die monatlichen Kosten müssen ja trotzdem irgendwie abgedeckt sein...

Vielen Dank schon mal im Voraus...

Calimero82
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  #2  
Alt 30.01.2012, 12:13
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Das käme auf euer Einkommen an. Allerdings würde ich mir eine Heirat genau überlegen. Man braucht kein Papier um glücklich zu sein.
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  #3  
Alt 30.01.2012, 19:16
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Sicherlich, wohl überlegt sein muss solch ein Schritt schon.

Es würde mich einfach nur für den Fall der Fälle interessieren.
Einkommen, haben wir in dem Sinne keines... leider...

Mein Lebensgefährte bekommt schwer Arbeit aufgrund seiner Rückenprobleme (Rente bekommt er jedoch nicht durch) und ich habe gearbeitet, Vertrag wurde nicht verlängert... na ja... Man bewirbt sich zwar immer und immer wieder, aber irgendwie scheint momentan alles zum scheitern verurteilt.
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  #4  
Alt 30.01.2012, 21:57
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Erstmal stellt sich doch die Frage, wie hoch eure Witwen-/Witwerrentenabfindung bei Wiederheirat (Rente von 2 Jahren als Einmalzahlung) ausfällt.

Turtle
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  #5  
Alt 31.01.2012, 07:43
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Die Höhe der einmaligen Zahlung ist uns bekannt, jedoch würde davon nicht wirklich etwas übrig bleiben - sonst hätte man ja erst einmal davon leben können...
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  #6  
Alt 31.01.2012, 10:46
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Man muß ja auch überlegen das eindeutig mehr dabei rauskommt wenn man die Zahlungen monatlich bekommt und länger als zwei Jahre.
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  #7  
Alt 31.01.2012, 19:02
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Hhm... schon richtig, was meine Frage jedoch nicht so wirklich beantwortet :-)
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  #8  
Alt 31.01.2012, 21:19
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Du hast ja meine Frage auch nicht (ordentlich) beantwortet.

Turtle
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  #9  
Alt 01.02.2012, 18:24
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@ Turtle: Was heißt, nicht richtig beantwortet... Ich weiß, wie hoch die Summe der Rentenstelle ausfallen würde - einen Betrag muss ich hier wohl nicht nennen... Na ja... und mehr als das, was ich auf Deine "gute" Anwort geschrieben habe, hätte ich nicht machen können.

Also... hat nun einer von Euch eine vernünftige/aussagekräftige Anwort für mich???
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  #10  
Alt 01.02.2012, 20:43
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Da die Abfindungen u. U. als einmaliges Einkommen zu berücksichtigen wäre, kann man aber eben ohne zu wissen, wieviel es ist nichts sagen. Was erwartest du denn? Hellseherei?

Turtle
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