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Anspruch auf Hartz 4 bei Abbruch der Ausbildung

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  #1  
Alt 10.08.2009, 20:35
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Beiträge: 2
Standard Anspruch auf Hartz 4 bei Abbruch der Ausbildung

Also Leute ich habe da ein Problem.
Vor einem Jahr habe ich eine schulische Ausbildung zur Erzieherin begonnen.
Anfang des zweiten Halbjahres bin ich leider erkrankt und war das ganze zweite Halbjahr krank geschrieben. Meine Noten sind natürlich total abgefallen und naja eine Chance wieder einzusteigen besteht also nicht, deswegen wollte ich ein Gespräch mit der Schule führen, wie es weitergeht punkto Ausbildung, aber bis heute kam nichts...gekündigt worden bin ich auch noch nicht. Ganz davon abgesehen habe ich in diesen halben Jahr beschlossen, doch wieder in die Pflege zurückzugehene und mich als examinierte Altenpflegerin beworben. Sie Stelle würde aber erst im November anfangen und bis dahin bräuchte ich irgendwie Unterstützung. So nun meine Fragen, weil ich absolut keinen Durchblick in der Sache habe...wenn ich von mir aus die Ausbildung kündige, bekomme ich dann eine Sperre, bzw. werde vom Amt sanktioniert? Und wenn mich die Schule kündigt und ich dann zum Amt gehe, habe ich dann Anspruch? Oder kommt es da ganz auf die Begründung an, warum ich die Ausbildung abbrechen will? Welche Gründe werden denn als Abbruchgrund akzeptiert?
Zudem muss ich wohl noch sagen, dass ich zur Zeit (da noch Schulferien sind) noch Geld vom Bafög Amt und nen kleinen Teil v.Arbeitsamt bekomme. Welches ich aber im neuen Schuljahr neu beantragen müsste. Was ich aber nich tue,da ich ja gerne die Ausbildung wechseln will. Also müsste ich schon jetzt bald nen Antrag stellen...
Muss ich dem Arbeitsamt Auskunft über meine Krankheitsgründe angeben o.zB meine Ärztin von der Schweigepflicht entbinden?
Ich würde das eigentlich so gut es geht geheimhalten.

Vielleicht hat jemand Ratschläge, ich wäre euch sehr dankbar,wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Liebe Grüße aus dem Ruhrgebiet
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  #2  
Alt 11.08.2009, 11:31
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Beiträge: 4.501
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Wenn du von dir aus die Ausbildung beendest wirst du sicher eine Sperre bei der ARGE bekommen es sei denn du kannst diesen Abbruch genau begründen.
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  #3  
Alt 11.08.2009, 19:03
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Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 2
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also ich werde ja eh die Kündigung nach den Ferien bekommen...von daher läufts ja nicht direkt von mir aus...
ich bekomme eh die Kündigung und da ich die eh bekomme, habe ich mich entschieden, dass es wohl das beste ist und ich etwas anderes machen will...
Ich weiß, dass ich bei Kündigung meinerseits eine Sperre bekomme,aber meine Frage war, ob ich die auch bekomme,wenn die Schule mich kündigt?
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  #4  
Alt 12.08.2009, 11:42
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Wieso eigentlich nur 'kündigung'? Wie schaut's mit Trennung im beiderseitigen Einvernehmen aus? Gibt's sowas? Oder willst Du die Schule lieber im Unklaren lassen, bis es soweit ist? .oO(Wobei ich das mit der Ärztin auch...seltsam finde, aber das bleibt mal meine ungenommene Meinung)
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  #5  
Alt 12.08.2009, 12:00
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Wenn die Schule dich kündigt steht in dem Schreiben ja auch ein grund und wenn dieser auf dein Verschulden zurückzuführen ist gibt es auch eine Sperre.
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  #6  
Alt 12.08.2009, 13:53
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Ort: Raum Berlin / Potsdam
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@Master Fly
Du fragst: "Muss ich dem Arbeitsamt Auskunft über meine Krankheitsgründe angeben o.zB meine Ärztin von der Schweigepflicht entbinden?"

Ob das in deinem Fall gefordert wird, weiß ich nicht sicher; in der Regel aber möchten die das schon, um dich einschätzen zu können. Ich selbst habe entsprechende Erfahrungen gemacht. Rechnen mußt du also in jedem Fall mit einer entsprechenden Aufforderung
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