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Anspruch auf Hartz 4 und wie ist das mit dem Nebenjob?

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  #1  
Alt 20.08.2007, 19:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.08.2007
Beiträge: 3
Standard Anspruch auf Hartz 4 und wie ist das mit dem Nebenjob?

Hallo,

ich bin in einer schwierigen, wenn nicht sogar ausweglosen Situation. Ich bin 26 und muss
mein Studium aufgeben. Meine Eltern haben mich sozusagen zu dem BWL Studium gezwungen
obwohl ich zu 90% kreativ veranlagt bin, weshalb ich jetzt ernsthafte psychische Probleme habe.
Leider kann ich meinen Eltern von meiner psychischen Erkrankung sagen, da meine Mutter endgültig
zusammenbrechen würde. In meiner jetzigen Verfassung bin ich nicht in der Lage eine Diplomarbeit
zu schreiben. Ab 1.September wäre ich sozusagen exmatrikuliert. Zu Zeit habe ich einen Nebenjob,
wo ich 400? verdiene. Davon kann ich meine Krankenversicherung ( für Studenten ) bezahlen und
noch einigermaßen leben. Jetzt zu meinen Fragen: Kann ich wenn ich im September Hartz 4 beantragen und
den Job weitermachen? Habe ich überhaupt Chancen auf Hart 4 wenn meine Eltern beide berufstätig sind?
Muß ich ab September den Krankenversicherungsbeitrag selbst zahlen bis der Antrag durch ist? Ein
Kumpel hat die 6 Monate bis der Antrag durch war jeden Monat 130? selbst zahlen müssen! Wie ist das mit
der Rentenversicherung dann? Ich hätte einige Kunden denen ich neben dem 400? Job noch Corporates
erstellen könnte. Da würden nochmal so 300 ? pro Monat reinkommen. Weiß jemand wie das dann geregelt
werden kann bzw. geht das überhaupt?
Sorry für die vielen Fragen aber als eher kreativer Kopf graue ich mich vor Gesetzen und Regelungen...

Danke Euch
LG Tom
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  #2  
Alt 20.08.2007, 22:06
Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 80
Standard

Nabend,

dann fang ich mal an:

- Mit 26 Jahren sind die Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet, sie können also einen Antrag stellen

- Den Job können sie ebenfalls weitermachen

- Mehr als 400 ? geht auch, nur dann sind sie sozialversicherumgspflichtig beschäftigt

- Es zählt das Datum des Antrags. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben wird ab dem Zeitpunkt Renten- und Krankebversicherung gezahlt

Einfach Antrag stellen und nachfragen, der Sachbearbeiter/in gibt dann Auskunft

Gruß
Glücksfrosch
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  #3  
Alt 25.08.2007, 01:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 21
Lächeln Anspruch auf Hartz 4 und wie ist das mit dem Nebenjob?

Hallo,

zu Deinen Fragen:

Mit 26 J. wird Hartz IV elternunbahängig gezahlt, Zuverdienst 400 ?, davon werden ? 120 als Eigenbehalt
angerechnet und der Rest vom Hartz IV angerechnet abgezogen.

Kranken- und Rentenversicherung zahlt die ARGE, bei der Krankenkasse kann man Mitteilung machen, daß der Antrag gestellt ist, somit fallen die KV-Gebühren vorerst nicht an. Aber nur auf Antrag!

Zusätzl. steht Dir noch Kindergeld zu, dies bis zum 27. Lebensjahr. Separater Antrag/ Formulare findest Du
unter www.kindergeld24.com.

Je mehr Du denn verdienst, d.h. 400? zzgl. evtl. noch 300?, desto weniger bekommst Du von der ARGE, da
alles mit einberechnet wird. Diese ? 300 könntest Du als Selbständier verdienen o.ä.

Hoffe nicht zu viele verwirrende Antworten. Wenn noch Fragen, dann schau doch mal, hab diese Seiten
gefunden und kam auch weiter www.kindergeld24.com und www.geldvomstaat24.de.

Vielleicht findest Du ja nützliches dabei.

Gruß

Hermine
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  #4  
Alt 27.08.2007, 15:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.08.2007
Beiträge: 3
Standard

Hallo,

ich habe bei der AOK angerufen. Der Sachbearbeiter hat gesagt das ich bis der Hartz 4 Antrag
durch ist den Beitrag von 140? bis vorschießen muss, oder ich versichere mich nicht. Diese
Erfahrung deckt sich mit einem Bekannten, der einen Kredit bei einem Bekannten nehmen musste,
um erstmal versichert zu sein. Er war auch bei der AOK.

Gruß Tom
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