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Anspruch auf Herausgabe!...

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  #1  
Alt 27.05.2010, 15:31
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Standard Anspruch auf Herausgabe!...

Hallo hier ist Katze31!

habe ja geschrieben, dass ich 100% schwerbehindert, habe studiert und galt bereits zu, Beginn meines studiums, 01.10 2003 bzw. seit Umstellung auf Hartz IV als erwerbsfähig! Obwohl ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand...Und mittlerweile hane ich mein Studium abgeschlossen!
Es kristerlisiert sich immer mehr heraus, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung nicht eingestellt werde! Allerdings ziert sich die Arge mir das schriftlich in einem Gutachten zu bestätigen! Obwohl es auf der Hand liegt!1
Andererseits haben Sie von Seiten der Amtsärztin bestätigen lassen,dass ich wohl erwersfähig sei! Allerdings spricht halt die Praxis eine andere Sprache!! Weil meiner Bewegungs undb motorischen Einschränkungen einfach zu groß sind!
Habe bis heute keinen Einblick in die Gutachten der erwerbsfähigkeit bekommen...
Weiß jemand aufgrund welcher Rechtsgrundlage Anspruch auf Herausgabe dieser Gutachten besteht???
Geht ja um meine persönlichen Daten, bzgl. meiner Gesundheit, bzw. meiner Person! habe ich doch Anspruch!
Wie gehe ich vor, wenn mir die Herausgabe verwähhrt wir, wie kann ich vor der Sachbearbeiterin argumentieren...? Was ist hierbei ausschlaggebend!

Geändert von Katze31 (27.05.2010 um 15:51 Uhr)
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