Anspruch ja oder nein ?

  • Moin erstmal... hab einiges mitgelesen, aber nach dem verwirrenden besuch in der arbeitsagentur heute melde ich mich mal an, um meine fragen zu stellen:


    ich bin derzeit student (werksstudent, zahle rentenversicherung, LSt, keine sozi-abgaben) und habe am 25.9. meine abschlussprüfung. somit endet mein werksstudentenvertrag hier per 30.09.06. ich wollte mich aber erst bei den unternehmen bewerben, wenn ich das diplom in der hand habe, daher kann es schon aus zeitlichen gründen nicht zum 1.10 klappen.


    ergo: ich muss mich arbeitslos melden und mich sputen meine bewerbungen dann zu verschicken.


    habe ich irgendeinen anspruch ?! die frau auf dem amt hat mich erstmal an das jobcenter (???) verweisen wollen, aber gleich gesagt ich hätte keine ansprüche, weil vermögen vorhanden ist.


    hintergrund: meine frau arbeitet fest, sparbuch ist vorhanden (auf ihren namen, unter 5000 euro drauf), wir haben ein altes auto (1000€) und je zwei motorräder (hobby, daher mehr wert)... ich besitze eine eigentumswohnung (knapp unter 70qm) ohne restschulden (war nicht immer student... hab vorher ausbildung gemacht und ne guten job gehabt)...


    das gespräch mit der rentenversicherung ergab: ich kann freiwillig zahlen oder beitragsfrei ne "anrechnungszeit" laufen lassen... das gespräch mit der krankenversicherung war schneller... ich kann (wenn ich unter 380 bzw 400 euro pro monat dazu verdiene) in die familienversicherung...


    kinder haben wir keine.. eins ist unterwegs...:rolleyes:


    sind jetzt ansprüche begründbar oder hab ich da keinen anspruch drauf? was kann ich tun, um den vorgang zu beschleunigen (habe den prüfungstermin erst jetzt erhalten)?:confused:


    DANKE für eure tipps...


    edit: mal angenommen ich bin arbeitslos gemeldet, bekomme kein algII... kann ich dann trotzdem die "förderungen" (bewerbungskostenbeteiligung etc.) in anspruch nehmen ?!?!