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#1
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Hallo,
meine Frage bezieht sich auf meinen momentanen Status. Ich bin 22 Jahre alt und habe im Juni meine kaufmännische Ausbildung beendet und möchte nun ab Oktober im gleichen Ort studieren. Somit habe ich meine Wohnung (Alleinlebend/ 311€ Warmmiete) behalten. Ich bekomme nun das ALG I - reicht aber neben Kindergeld nicht zum Leben. Nun versucht das Arbeitsamt (AlG I) mir Jobs in Call-Centern aufzudrücken. Wenn ich nun dem A-Amt erzähle, dass ich studieren wil., bekomme ich angeblich keine ALG I mehr. Wie sieht das nun mit dem ALG II aus? Einen Antrag auf Aufstockung zum ALG I hab ich schon gestellt. Kann ich mit dem ALG II nun das "lästige" Gehabe vom A-Amt unterbinden, ohne auch hier wieder einen Ein-Euro-Job oder ne Sofortmaßnahme aufgebrummt zu bekommen? Wenn ich an einer Maßnahme teilnehmen muss, komme ich selbst mit HArtz IV vorne und hinten nicht aus (z.Z. bin ich größtenteils bei meinen Eltern und schlauche mich hier durch) Danke für die Hilfe |
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#2
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Du musst BAföG beantragen!! Wenn Du grundsätzlich Anspruch auf Alg.I hast, bekommst Du kein Alg.II
Mal abgeshen davon könnte man ja auch auf den Gedanken kommen, dass ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung Luxus ist oder? Möglicherweise sind Deine Ansprüche auch ein wenig hoch? Lehrjahre sind keine Herrenjahre, Gleiches gilt auch fürs Studium. Sollte Dein BAföG-Antrag abgelenht werden, müssen Deine Eltern zahlen. P.S.: Es soll sogar Studenten geben, die neben ihrem Studium arbeiten gehen, um über die Runden zu kommen ;-) P.P.S.: Mit Alg.I hast Du weitaus weniger Scherereien als mit Alg.II oder glaubst Du, mit Alg.II ist alles schön rosig? Sorry, aber Dein Beitrag bringt mich echt etwas in Rage... Geändert von Danny1911 (04.08.2008 um 13:26 Uhr) |
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