Antrag noch nicht bewilligt-könnten schon Sanktionen drohen?

  • Hallo Leute,


    im Juni habe ich einen ALG2-Antrag gestellt, dieser wurde noch nicht bewilligt, lassen sich ganz schön viel Zeit die Herrschaften. Einfach mal anrufen zu den angebenen telefonischen Sprechzeiten, um mal nachzufragen, kann man abhaken...keiner geht ans Telefon :mad:


    Morgen soll ich für eine berüchtigte Zeitarbeitsfirma bei einem berüchtigten Callcenter vorsprechen: Zumutung doppelt gemoppelt.


    Meine Fragen nun:


    Kann ich mir das ersparen ohne Rennerei wegen Krankenschein und so, ohne ein Risiko einzugehen?
    Könnte die ARGE rückwirkende Sanktionen/Kürzungen verhängen?

  • Moin moin


    Erstmal das die Herrschaften nicht ans Telefon gehen ist Normal, die könnten ja vom Kaffee Trinken abgehalten werden :-/
    Wenn du diesen Job dir selber gesucht hast und der dir NICHT vom Amt gegeben worden ist dann kann dir nix passieren wenn du da nicht hingehst.
    Kleiner Tipp: Les dir mal das Deutsche Grundgesetz durch so ab dem Artikel 12 hier der Link http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html


    Lg
    Chris1986

  • Danke Chris.


    Die Zeitarbeitsfrima hatte mit mir Kontakt über das Internetportal vom AA aufgenommen, ich bin dann hingefahren, hab den Bewerberbogen ausgefüllt, und dann gestern von denen einen Anruf bekommen, ob ich heute Zeit hätte um zum Callcenter zu fahren - also keine Rechtsbelehrung.


    Der Termin ist aber heute gar nicht zustande gekommen, die ZA hat abgesagt. ein glück

  • Moin moin,


    Bitte bitte, das is doch gut wenn die das abgesagt haben, ZA Firmen Naja darüber kann man sich jetzt streiten was man davon hält oder nicht, also ich halte davon nichts weil das ein Moderner Sklavenhandel ist und nicht mehr.


    Also keine sorge, alles wird gut, Keine Sanktion oder ähn.


    Viel Glück noch bei der Job Suche


    lg
    Chris1986