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#1
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Morgen zusammen,
hab ein paar Fragen. Aber vorweg einige Angaben. Bin gerade dabei meinen Antrag durchzusetzen, bin 25 und wohne im Haus meiner Eltern. Nachdem ich dachte jetzt alles zusammengehabt zu haben (hab den Antrag am 2.11 eingereicht), bekam ich jetzt einen Brief vom Amt. In dem Stand, das ich ja monatlich 80? von meinem Vater bekäme. Ob das denn weiterhin der Fall sei. Da haben Sie ja recht. Das war sozusagen Taschengeld und lies sich auf den 3monatigen Kontoauszügen, die ich mitbringen musste, auch nicht verbergen. Noch habe ich nicht geantwortet. Habe jedoch schon ein Schreiben aufgesetzt, das die Zahlungen nun nicht mehr stattfinden. Also bekomme ich demzufolge ab sofort kein Geld mehr von meinem Vater. Meine Frage: Wie wirkt sich das jetzt aus???? Besonders auf die Monate, in denen ich schon arbeitslos gemeldet war, aber noch die 80? erhalten habe. Dazu habe ich das Zusatzblatt 7 bekommen. (?Zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft?). Auf dem steht: Erhält der Hilfebedürftige Leistungen wie zB. Auch Unterkunft oder Verpflegung von Verwandten/Verschwägerten, die mit ihm in einem Haushalt leben? Ja/Nein. Dann unter dem Punkt Verpflegung steht, ob ich Verpflegung erhalte und ob ich diese bezahlen muss. Letztendlich kriege ich ja Essen und Trinken von meinen Eltern. Und müsste sie auch bezahlen, wenn ich denn schon Geld hätte. Nun zu meiner Frage: Wie wirkt sich das aus, wenn ich bei dem Punkt Angaben mache. Heißt es dann, ihre Eltern können sie auch weiterhin durchfüttern, deshalb gibt es weniger Geld, oder würde ich dann mehr kriegen, da ich das Essen ja bezahlen muss????? Danke schon mal... Ist das erste mal das ich mich mit so was befasse. Ist schon ein verdammt großes Durcheinander. Aber ich bin frohen Mutes Peer |
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