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#1
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Hallo Leute!
ich beziehe Hartz 4, habe einen Antrag auf Einmahlige Bekleidungsbeihife gestellt, die abgelehnt wurde §23 Abs.3 SGB II ich möchte einen Widerspruch einlegen, und hätte gerne gewußt wie ich es begründen sollte. kann mir jemand behilflich sein ,im Bezug auf die schriftliche Begründung. Danke ![]() LG Malawi |
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#2
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Einmalige Bekleidungsbeihilfe? Hab ich zu Sozialhilfezeiten mal gehört aber b ei Hartz IV, wenns nicht grad Umstandsmode ist...?
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#3
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Soweit ich weiss, gibt es diese nicht mehr! Kleidung muss aus der Regelleistung gezahlt werden!
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#4
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Bekleidung mußt du aus deiner Regelleistung bezahlen.Da brauchst du keinen Widerspruch schreiben da er sowieso abgelehnt werden würde.
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