Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Anwalt Erzwungen - wie bezahle ich die Anwaltskosten?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.12.2011, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2011
Beiträge: 3
Standard Anwalt Erzwungen - wie bezahle ich die Anwaltskosten?

Hi Leute,

Kurz zu meiner Situation,
Ich bin Student, 21, lebe im Haushalt meiner Mutter, diese ist Empfängerin von Arbeitslosengeld 2, ich zähle also zur Bedarfsgemeinschaft.

Vor c.a einem Jahr wurden wir wegen Sozialbetrugs angeklagt (ja, beide), da mein Vatar (seit nun 18 Jahren geschieden) ab meinem 18. Geburtstag kurzerhand entschied, dass er den Unterhalt nun nichtmehr meien Mutter, sondern mir direkt zahlt. Dies wurde auch Sachgerecht so angegeben, und dennoch hat das Amt das aus irgendeinem Grund verratzt, (wie wir nachträglich erfahren durften) und ohne Angabe von Gründen wurde uns ab da 200€ Pro Monat (oder so) mehr bezahlt, die wir mittlerweile auch in Raten zurückbezahlen.

Es habe sich wohl um eine Fehlkalkulation gehandelt...

Völlig unabhängig von der schon bestehenden Ratenzahlung an das Amt kam eben diese Anzeige wegen Sozialbetrugs, die Polizei, der ich eben dies genauso geschildert habe, riet uns einen Anwalt zu nehmen - was wir auch taten.

Am Ende vom Lied wurde das Ermittlungsverfahren dank der Einwirkung des Anwalts eingestellt, dieser jedoch berechnent jedem von uns um die 500€ Anwaltskosten.

Muss das Amt das übernehmen, weil sie in erster Hand schuld an diesen Kosten tragen?

Bitte um Anwort.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.12.2011, 16:05
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von Emanreztuneb Beitrag anzeigen
Hi Leute,

Kurz zu meiner Situation,
Ich bin Student, 21, lebe im Haushalt meiner Mutter, diese ist Empfängerin von Arbeitslosengeld 2, ich zähle also zur Bedarfsgemeinschaft.

Vor c.a einem Jahr wurden wir wegen Sozialbetrugs angeklagt (ja, beide), da mein Vatar (seit nun 18 Jahren geschieden) ab meinem 18. Geburtstag kurzerhand entschied, dass er den Unterhalt nun nichtmehr meien Mutter, sondern mir direkt zahlt. Dies wurde auch Sachgerecht so angegeben, und dennoch hat das Amt das aus irgendeinem Grund verratzt, (wie wir nachträglich erfahren durften) und ohne Angabe von Gründen wurde uns ab da 200€ Pro Monat (oder so) mehr bezahlt, die wir mittlerweile auch in Raten zurückbezahlen.

Es habe sich wohl um eine Fehlkalkulation gehandelt...

Völlig unabhängig von der schon bestehenden Ratenzahlung an das Amt kam eben diese Anzeige wegen Sozialbetrugs, die Polizei, der ich eben dies genauso geschildert habe, riet uns einen Anwalt zu nehmen - was wir auch taten.

Am Ende vom Lied wurde das Ermittlungsverfahren dank der Einwirkung des Anwalts eingestellt, dieser jedoch berechnent jedem von uns um die 500€ Anwaltskosten.

Muss das Amt das übernehmen, weil sie in erster Hand schuld an diesen Kosten tragen?

Bitte um Anwort.
______________

Dumm gelaufen!


Normalerweise holt man sich vorher so einen Berechtigungsschein von der ARGE um einen Anwalt zu nehmen,
bevor der anfängt!

Ob das noch nachträglich gerht weiss ich nicht!

Aber als Anwalt frag den doch ob er die Kosten bei der ARGE einklagen kann??

Das muss der doch wissen!

elch
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.12.2011, 16:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das Amt wird diese Kosten nicht tragen.Ihr hättet eventuell Prozeßkostenbeihilfe beantragen können.Außerdem liest man ja seinen Bescheid nun schon mal durch und somit hättet ihr bemerken müssen das euch zuviel gezahlt wird.Müßtet ihr die 500 Euro in Raten begleichen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.12.2011, 18:08
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Das Amt wird diese Kosten nicht tragen.Ihr hättet eventuell Prozeßkostenbeihilfe beantragen können.Außerdem liest man ja seinen Bescheid nun schon mal durch und somit hättet ihr bemerken müssen das euch zuviel gezahlt wird.Müßtet ihr die 500 Euro in Raten begleichen.
______________


Nicht unbedingt!

Meine DGB Anwälte sagen selbst, das selbst Sie Schwierigkeiten haben, bei diesem Berechnungswuuuuuuust
noch durchzublicken!

Da ist ohne Betriebswirtschafts Studium kein Durchblick und das hat nicht jeder BRD Bürger!

Schlimmer noch sind die Rentenbescheide, die DGB Anwälte haben da das Handtuch geworfen, wir sind nicht in der Lage, dies nachzurechnen!
Das ist Deitschland!

Ich erinnere an Helmut Schmidt der "damals" spektakulär erklärte, seine Gas Abrechnung nicht nachvollziehen zu können!

Dann sind 2/3 aller ARGE Bescheide eh falsch, weil die argen ARGE Mitarbeiter das eh nicht blicken, oder es nicht blicken dürfen verordneterweise!

Aber der Analphabetische BRD Normal Bürger mit Schreib / Lese Schwäche soll es immer blicken??

???????????????????????
????????????????????????????????

??????????????????????????????????????

Sind wir hier im Schildbürger Land????????????????

Elch

Geändert von Elch (07.12.2011 um 18:11 Uhr) Grund: Gib der ARGE keine Chance
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.12.2011, 18:14
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...chen-1.71758-2

Bei der ARGE arbeiten "nur" Penner im warsten Sinne des Wortes!

Schliesst die einfach!

Und bedingungsloses Bürgergeld, dann hört auch das Sittenwidrige Lohnverhalten und die Ausbeutung durch ARGE und Arbeitgeber endlich auf!


Elch
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.12.2011, 18:17
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

http://www.zeit.de/politik/deutschla...id-widerspruch

Ich würde ohne Not einem ARGE Mitarbeiter nicht einmal die Uhrzeit oder das Datum glauben!

Gebe den Verbrechern keine Chance!!!

Elch
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.12.2011, 08:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

So schwer zu verstehen sind die Bescheide nun auch nicht. Ich denke jeder der Leistungen beantragt rechnet sich schon vorher mal aus was er ungefähr bekommt. Dazu gibt es ja nun genug Rechner. Ich kann noch verstehen das man vielleicht einen Unterschied von 20 Euro nicht bemerkt aber bei 200 Euro wohl schon.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 08.12.2011, 18:33
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
So schwer zu verstehen sind die Bescheide nun auch nicht. Ich denke jeder der Leistungen beantragt rechnet sich schon vorher mal aus was er ungefähr bekommt. Dazu gibt es ja nun genug Rechner. Ich kann noch verstehen das man vielleicht einen Unterschied von 20 Euro nicht bemerkt aber bei 200 Euro wohl schon.
Das stimmt nicht oder nur bedingt!
Bei mir kannste sämtlich alle Rechnungen in die Tonne drücken!

Und die ARGE Leute haben 0 Ahnung oder dürfen sie nicht haben!

Ich habe ein Haus um 1900 und dadurch doppelte Instandhaltungskosten!

Meine Frau und ich sind schwerkrank und somit stimmt alles nicht!

Ich gebe Dir Recht der 08/15 Hartzer in der 3 Generation der nur Miete und Grundsicherung bekommt, da ists klar!

Aber sooo klar sind viele Fälle halt nicht!

Ich habe noch ca. 6 Klagen beim Landgericht Itzehoe laufen.

Und bei 5 Fällen mussten sie bei mir sofort schon zurückrudern, weil es einfach hinten und vorne nicht stimmte.
Und ich sage eines und dazu stehe ich ein verschüchtertes 50 jähriges Frauchchen wird durch die ARGE beschissen bis der ARZT kommt, irgendwo müssen die Ihre Einsparungen herholen und bei denen die sich nicht wehren wird es gemacht!

Wenn mir einer 10 cent wegnimmt, dann gleich Hand ab!


Elch

Übrigens gibt es auch Firmen die das ARGE System für verbrecherisch halten, es gibt nun bereits Firmen die geben das Weihnachtsgeld in Gutscheinen zu 20 EURO raus (mal Anzahl Gutscheine) , da kriegt die ARGE nix von mit, weil keine Namen drauf stehen.

Auf der Abrechnung ja, ich hoffe, das immer mehr Firmen diese ARGE Abzocke unterwandern.
Und bei Trinkgeldern funktioniert es auch noch, Gott sei Dank!

Elch

Geändert von Elch (08.12.2011 um 18:38 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 26.01.2012, 17:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2011
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Das Amt wird diese Kosten nicht tragen.Ihr hättet eventuell Prozeßkostenbeihilfe beantragen können.Außerdem liest man ja seinen Bescheid nun schon mal durch und somit hättet ihr bemerken müssen das euch zuviel gezahlt wird.Müßtet ihr die 500 Euro in Raten begleichen.
Prozesskostenbeihilfe kommt nicht in Frage, siehe Name "Prozess"kostenbeihilfe.

Ich habe es hier mit einer unbegründeten Betrugsklage zu tun, die fallen gelassen wurde, gegen die ich mich mit einem Anwalt zu verteidigen hatte. Es KANN nicht sein, das ein Student sowas dann tragen soll!

Zitat:
So schwer zu verstehen sind die Bescheide nun auch nicht. Ich denke jeder der Leistungen beantragt rechnet sich schon vorher mal aus was er ungefähr bekommt. Dazu gibt es ja nun genug Rechner. Ich kann noch verstehen das man vielleicht einen Unterschied von 20 Euro nicht bemerkt aber bei 200 Euro wohl schon.
Ich habe weder etwas beantragt, noch einen Bescheid gesehen, gegen mich wurde nur ermittelt weil ich angeblich den Staat wissentlich betrogen haben soll. Ich kann entsprechend gar keinen Bescheid verstanden habe.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 27.01.2012, 11:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Da du zur BG deiner Mutter zählst hat es schon einen Bescheid gegeben. Du hast ihn nur nicht gelesen.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anwaltskosten freiermensch Zuverdienst / Nebenverdienst 4 02.01.2011 20:34
Anwaltskosten für Unterhaltsberechnung elahexe sonstiges Familienrecht 0 27.09.2010 13:11
Arge will Anwaltskosten nicht übernehmen Mely Anspruch und Leistungen 1 22.03.2010 09:28
Den Anwalt wechseln?? VaterH sonstiges Familienrecht 8 20.02.2010 11:42
Hartz4 und Anwalt Damaja Anspruch und Leistungen 2 22.05.2008 23:21