Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Arbeit Kind und Hartz 4?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.08.2008, 10:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 12
Ausrufezeichen Arbeit Kind und Hartz 4?

Hallo erstmal,
und zwar zu meinem Thema. Eine Freundin von mir hat vor kurzem Arbeit aufgenommen und ist nun Schwanger geworden. Da Ihr freund noch in der Ausbildung ist und er bei Mutti wohnt kann er die Familie nicht versorgen. Nun geht sie bis kurz vor der Endbindung Ja arbeiten. Dannach bekommt sie ja 8 wochen Muterschaftsgeld und dann Eltergeld.

Nun ist die Frage: Sie würde gerne 1-2 Jahre Elternzeit nehmen da bekommt sie dann ja nur Elterngeld und kann davon ja nicht leben. Kann sie Hartz 4 beantragen? Macht das arbeitsamt das mit oder muss sie gleich nach der Entbindung wieder vollzeit arbeiten? Sie möchte gerne für das Kind da sein und sich darum kümmern.

Weil sie ja eine bestehende Arbeit hat, hat sie ansgt kein geld zu bekommen sondern hören zu müssen sie haben ja ne arbeitsstelle gehen sie mal arbeiten und stecken sie ihr kind in eine kita mit 8 Wochen. Das fände ich unfähr weil sie ja auch was von dem Kind haben möchte und ein Kind braucht die mutter ja.

Hat jemand so eine erfahrung schon gemacht oder kennt sich aus?

Danke für eure hilfe
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.08.2008, 17:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

sie kann antrag auf alg II stellen
ob bedarf, hängt vom einkommen, sprich mutterschaftsgeld ab
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.08.2008, 18:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 12
Standard

Darf sie den auch 1-2 Jahre in Elternzeit gehn oder könnte es sein dass sie nach 8 wochen wieder losgeschickt wird. weil arbeit ja vorhanden ist
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.08.2008, 19:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 175
Standard

Sie bekommt für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, dieses wird VOLL bei Hartz 4 angerechnet. Im Anschluß daran erhält sie Elterngeld, die ersten 300 € sind anrechnungsfrei. Wenn sie das Elterngeld auf 2 Jahre splittet, dann bleiben 150 € anrechnungsfrei.

Sie kann selbstverständlich die volle Zeit Erziehungsurlaub nehmen und die Arge hat NICHT das Recht ihr vorzuschreiben, dass sie nach 8 Wochen wieder anfangen muss!!! Es ist ihr freigestellt, ob sie nach 8 Wochen wieder anfangen möchte.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.08.2008, 19:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 12
Standard

Und das ist sicher? weil sie echt angst hat sie möchte gerne die zeit mit der lütten geniesen. also kann sie 2 Jahre nehmen und das Amt kann sich nicht zwingen? Weil ich gedacht habe und gelesen habe:

Die Kinderbetreuung wird durch die Gesetzgebung ausgebaut werden. Finanziert werden sollte dies von den Kommunen mit Hilfe der Einsparungen aus der Sozialhilfe.
Künftig gelten auch Personen mit betreuungsbedürftigen Kindern unter drei Jahren grundsätzlich als erwerbsfähig. Frauen können ALG II bekommen - auch wenn sie für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, z. B. weil sie sich um Kinder oder Pflegebedürftige kümmern müssen. Während dieser Zeit sind sie auch mit Mindestbeiträgen sozialversichert. Bislang waren diese Frauen meist Sozialhilfeempfängerinnen.
quelle: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv.html#top14

das würde ja bedeuten sie muss spätestens nach 6 Monaten wieder arbeiten


Also darv sie trotz vorhandenen Job 2-3 Jahre lang zusätlich Hartz 4 zur überbrückung haben. und muss nicht arbei´ten

Geändert von muggel03 (17.08.2008 um 19:48 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.08.2008, 20:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 175
Standard

Kurze Antwort: Ja!

Vielleicht ist noch jemand da, der die Paragraphen dazu kennt!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.08.2008, 21:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 12
Standard

Aber dieser satz von der o.g Quelle : "Künftig gelten auch Personen mit betreuungsbedürftigen Kindern unter drei Jahren grundsätzlich als erwerbsfähig " Sagt ja eigentlich was anderes.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.08.2008, 20:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 175
Standard

"grundsätzlich erwerbsfähig" bedeutet, dass wenn das Kind betreut werden kann, die Mutter auch arbeiten könnte, aber sie muss nicht, bis das kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, weil erst ab da ein Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz besteht.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.08.2008, 21:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 12
Standard

Das ist natürlich wahr. mal sehn kennen sich noch andere leute damit aus?
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeit mit Kind! Welche möglichkeiten habe ich? rosaantje Anspruch und Leistungen 3 06.02.2009 12:41
Zusammen ziehen, er Hartz 4, ich Arbeit Christina87 Wohnung und Miete 3 09.08.2008 14:05
Arbeit + Hartz IV ? Morpheus Einkommensanrechnung 5 25.04.2008 17:33
Arbeit und Hartz 4 TonySan Anspruch und Leistungen 2 04.04.2008 07:26
Hartz IV und Partner mit Arbeit Hartz-Interesse Einkommensanrechnung 1 03.02.2008 14:57