Arbeitslosengeld bei bestehendem Arbeitsverhältnis

  • Hallo zusammen,
    ich brauche dringend Hilfe zu Arbeitslosengeld bei bestehendem Arbeitsverhältnis.
    Folgender Fall:
    Seit 13 Jahren sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, dann Arbeitsunfall mit schweren Rückenverletzungen. Nach diversen Operationen und Reha Wiedereingliederung, danach einige Monate Arbeit, dann kommt es wieder zu einem Rückfall, weil der AG Zusagen nicht eingehalten und die AN bei Arbeiten eingesetzt hat, die sie nicht machen durfte.
    Danach wieder arbeitsunfähig, Bezug von Verletztengeld und Teilrente von der BG.
    Ein GEM wird nicht angeboten.
    Nach Ablauf des Verletztengeldes Arbeitslosengeld, da "arbeitsunfähig".
    Das Arbeitsamt kommt jedoch anhand der Gutachten und Befunde zum Ergebnis, dass AN arbeitsfähig ist und möchte sie vermitteln. Arbeitslosengeld wird gewährt.
    Der AG lehnt es ab, der AN eine Arbeit zu geben und möchte entweder Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch AG. AN will Aufhebungsvertrag mit Abfindung, es wird noch über Höhe gestritten.


    AN verliert auch noch die Wohnung und zieht in einen anderen Landkreis. Das Arbeitsamt dort besteht auf einem neuen Arbeitslosenantrag.


    Fragen:
    Kann das Arbeitsamt nun Arbeitslosengeld ablehnen, da AN nicht mehr krankgeschrieben ist und ein Arbeitsverhältnis hat?
    Wenn AN krank wird mit etwas, das nicht mit dem Rücken zusammen hängt und krankgeschrieben wird, bezahlt das Arbeitsamt dann weiter oder bekommt sie dann Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Schneckele

  • ....
    Fragen:
    Kann das Arbeitsamt nun Arbeitslosengeld ablehnen, da AN nicht mehr krankgeschrieben ist und ein Arbeitsverhältnis hat?
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    Es kommt darauf an, was Du mit dem Wort "Arbeitsverhältnis" meinst.
    Aus dem Sinn deines Beitrages heraus, nehme ich an, dass Du den noch bestehenden Arbeitsvertrag meinst.


    Für den Anspruch auf ALG I ist aber die Existenz eines Arbeitsvertrages relativ unbedeutend.
    Wichtiger ist vielmehr, wie die im Arbeitsvertrag formulierten Pflichten und Rechte sich aktuell darstellen.
    Der Arbeiter muss seine Arbeitsleistung anbieten und der Arbeitgeber muss Arbeit/ Aufgaben zuweisen.
    In deinem Beitrag wird jedoch beides nicht getan.

    ....Der AG lehnt es ab, der AN eine Arbeit zu geben und möchte entweder Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch AG. AN will Aufhebungsvertrag mit Abfindung, es wird noch über Höhe gestritten......


    Es gibt dafür auch den Begriff Beschäftigungsverhältnis, und dies scheint hier zu ruhen; obwohl der Arbeitsvertrag noch vorliegt.
    Bei einer unwiderruflichen Freistellung (einseitig oder einvernehmlich)

    ....Der AG lehnt es ab, der AN eine Arbeit zu geben .....


    endet das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne, der Arbeitnehmer ist beschäftigungslos. Bei
    Vorliegen der weiteren Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Alg mit dem ersten Tag der Freistellung.


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    Fragen:
    Kann das Arbeitsamt nun Arbeitslosengeld ablehnen, da AN nicht mehr krankgeschrieben ist und ein Arbeitsverhältnis hat?
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    Nur wegen dem Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses -> JA und NEIN


    dms