Arbeitslosengeld nach Elternzeit

  • Hallo an alle!


    Bin neu hier und hoffe, dass es hier den einen oder anderen gibt, der mir meine Sorge etwas nehmen kann...


    Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (bis Okt. 2012) und wollte eigentlich wieder arbeiten gehen, wenn mein Kleiner 2 Jahre alt ist. Habe also auch nur 2 Jahre beantragt. Nun der Schreck: mit einem Kindergartenplatz sieht es sehr schlecht aus und wahrscheinlich muss ich noch ein Jahr daheim bleiben...


    Soviel dazu - nun die Situation und das Problem:
    War damals direkt nach Stellenantritt schwanger (nicht geplant!) und demnach ist meine Chefin schon ziemlich schlecht auf mich zu sprechen... Gehe zur zeit auf geringfügig Besch. arbeiten und das nur Samstags (2x im Monat). Naja zu Anfang konnte ich meiner Chefin also nicht beweisen, wie ich wirklich arbeite und nun sitz ich nur an der Kasse und hab auch keine Chance dazu... Fazit: sie hasst mich und sucht förmlich nach DER Gelegenheit mich loswerden zu können...


    Habe es anfangs eher gelassen gesehen und meinem Freund verdeutlicht, dass wenn meine Chefin eh immer nur darauf wartet, dass ich was falsch mache, etc., weil sie will das ich gehen muss, dass es dann - ganz ehrlich auch für meine Nerven gut - vielleicht net schlecht wäre, wenn sie mir wirklich irgendwann kündigt (vielleicht sogar bei der Elternzeitverlängerung sich nen Grund sucht) und ich dann arbeitslos bin! Dann brauch ich mir net mehr den Kopf nach nem Betreuungsplatz machen und kann meinen kleinen mit 3 normal in die KiTa stecken! Ist voll super sein Alter gerade!!! Naja und im Einzelhandel neue Arbeit finden ist ja eigentlich keine Kunst... :)


    Nun der Schreck: jetzt hat mir jemand erzählt, ich bekäme kein ALG I, weil ich um es zu bekommen einen Betreuungsplatz für mein Kind nachweisen müsse... HÄÄÄÄHHHHH????????? Stimmt das? Ich meine: wenn ich einen Betreuungsplatz hätte, könnte ich doch arbeiten gehen und bräuchte das ALG I sowieso net!!! Ist unser Sozialstaat mittlerweile echt so gaga??? :confused:


    Weiß ja nun schon, dass das ALG I dann fiktiv berechnet werden würde, etc. Ist ja aber net schlimm... Alles besser als nix! Aber kann es denn wirklich sein, dass ich im extremfall ab Ende des Jahres ohne Job UND mit null Euro da stehe????


    Bitte bitte Antworten, mein Termin beim AA ist noch ne Weile hin und ich mache mir voll den Kopf :eek:


    DANKE schon mal und LG ZiScA

  • Das ist nicht gaga, sondern normal. ALG 1 bekommen nur Menschen, die eine Arbeit aufnehmen können. Und ohne Betreuung kannst du das nicht.


    Wenn dein Freund nicht genug verdient, gibt es für euch die Möglichkeit, ALG 2, Wohngeld oder Kinderzuschlag zu beantragen.


    Turtle

  • Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!


    Oha, unser Staat ist also noch viel bek..., als ich immer dachte!!! Schön zu wissen! Sollte vielleicht mal versuchen, eine Stelle bei denen zu bekommen! Dann könnte ja ich mal "die Anderen" megast aufregen, sodass diese Wochen später noch darüber kotzen! Und ich immer sagen kann: das tut mir leid, das ist nun mal leider so... :)


    Und ich dachte schon meine 3 Wochen ALG I - Bezug (das einzige Mal in meinem Leben!) hätten mir gezeit wie die sind... Da hatte ich nämlich leider bei der persönlichen Meldung (pünklich!) meinen Perso vergessen und musste nach dem WE wieder hin! Führerschein und / oder Sozialversichungsnummer (kenne ich auswendig) akzeptierten die nämlich nicht! Zack - ein Woche abgezogen... Naja damals verdiente ich vorher genug, da tat das net weh...


    Aber jetzt... Boa *aufreg*. Wenn ich einen Betreuungplatz hätte, dann könnte ich doch meine Arbeit normal aufnehmen!!!!! Die können was erleben, wenn ich zu meinen Termin komme!


    Wisst ihr denn auch?
    Turtle1972: was für eine Betreuung muss das sein? Bzw. wie viele Tage die Woche und wie viele Stunden den Tag? Weil: KiTa Platz bekomme ich ja nicht und wenn ich eine (sauteure) Tagesmutter nehmen müsste - welche hier übrigens auch mind. 15 - 20 km weit weg wohnen - z.B. für 5 Tage und mind. 4 Stunden, dann ist das Geld nicht nur sowieso wieder weg, sondern dann kann ich auch arbeiten gehen, mein Kind für die Zeit dort hin bringen und habe - man rate - wieder zu wenig!


    Kitty121: muss es umbedingt ein Familienmitglied sein oder geht auch ein Nachbar? Mal ganz doof gefragt: muss die Person wirklich auch aufpassen - also wird das kontrolliert - oder würde es reichen, wenn diese bestätigt, sie würde es tun??? Gibt es da auch Mindeststunden und / oder Tage? Hast du ein Familienmitglied angegeben?


    Wäre toll, wenn nun auch wieder so schnell soooo tolle Antworten kämen!

  • Es genügt, wenn du bei der Alo-Meldung sagst, dass im Falle einer Arbeitsaufnahme die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Der Umfang muss so sein, dass du normal vollschichtig arbeiten kannst. Wenn die Kinderbetreuung nur Teilzeit zulässt, geht das auch, dann wird das Alg I aber entsprechend gekürzt.


    Aber: Die Erklärung allein reicht nicht aus. In der Praxis muss die Betreuung auch realisierbar sein. Wenn du von der AA einen Vermittlungsvorschlag bekommst und dann sagst, es geht nicht mangels Kinderbetreuung, gibt es Ärger. Dann hast du nämlich bei der Antragstellung vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Ergebnis: Das gezahlte Alg I wird zurückgefordert und es gibt Strafanzeige wegen Betruges.


  • Hallo,
    vielleicht liest Du mal vor dem Termin auf dieser Seite ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-aktuell.html ) die GA-Alg zum § 138 und dort den Punkt 3 durch.


    Das wesentliche wurde hier jedoch bereits erwähnt.


    dms