Arge macht zu spät Meldung bei der Krankenkasse

  • Hallo in die Runde


    ich wollte mal wissen ob folgende Sache richtig ist:


    Ich hatte mich am 02.02.09 bei der Arge gemeldet und es wurden sofort alle Daten etc. aufgenommen.


    Da ich vorher freiwillig bei meiner KK versichert war (140 Euro) bekam ich jetzt ein Schreiben, dass die Arge mich erst zum 01.03.2009 bei denen gemeldet hat.
    Somit liege ich mit einem Monatsbeitrag in Rückstand :(


    Die Frage von mir lautet jetzt ob es richtig ist das die Arge mich erst so spät bei der KK gemeldet hat und ich den Beitrag noch selbst bezahlen soll???


    Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!!!


    LG,
    Bellinchen38

  • Also du meinst auch, dass ab Februar die Arge den KK Beitrag bezahlen muss, ne?
    Ich habe ja auch schon am 11.03. Geld von der Arge bekommen.
    Das war dann doch schon für Februar oder?


    Aber wieso meldet die Arge mich erst zum 01.03. bei der KK???

  • Hallo Bellinchen38,


    erstmal ist nicht schlimm, wenn mal ein Beitrag nicht bezahlt wurde, der Versicherungsschutz greift trotzdem. Zumal ja im März bezahlt wurde.
    Wenn du am 02.02. einen Antrag auf ALG II gestellt hast, der auch bewilligt wurde, bist du eigentlich auch ab dem 02.02. krankenversichert. Hattest du dennzu diesem Zeitpunkt auch eine Mitgliedsbescheinigung deiner KK abgegeben?
    Ich würde einfach mal bei der KK anrufen, die doch immer sehr nett, und nachfragen, was nun mit Februar ist. Normalerweise regeln das ARGE und KK untereinander.


    Also wie gesagt, ruf bei der KK an und mach dir nicht so große Sorgen.


    LG, Jalale.


    Achso, auf deinem Bescheid steht drauf für welchen Zeitraum Leistungen bezahlt werden. Also müsstest du auch erkennen können, ob du Geld für Februar und März bekommen hast oder nur für März.

  • Schau doch mal auf deinen Bescheid da steht doch alles drauf.Sollte die Leistung für Februar berechnet sein würde ich bei der ARGE anfragen wieso die KK nicht bezahlt wurde.Es ist ja so das du auch wenn du eine Arbeit annimmst sofort krankenversichert bist und nicht erst einen Monat später.Du kannst ja auch bei deiner KK den ALG2 Bescheid vorlegen und dort nochmal nachfragen aber es ist schon so das du ab dem Monat des Leistungsbezuges auch Krankenversichert bist.

  • Vielen lieben Dank für die netten, hilfreichen Antworten :)


    Auf dem Bescheid steht drauf: ab dem 01.03.2009
    Obwohl ich mich doch schon ab 02.02. da angemeldet habe :(



    Auf dem Bescheid von der KK steht drauf das wie gesagt der eine Betrag von Febr. noch offen ist und ich es in Raten zahlen könnte :(


    Aber ich werde sofort als erstes mal morgen früh bei der Arge anrufen und nachfragen was da los ist in Bezug auf den 02.02...


    Ja, ich habe auch die Mitgliedsbescheinigung der KK abgegeben....


    Es macht mich halt sehr wütend das immer irgendein Mist gemacht wird und die Leute sich dann wieder um alles kümmern müssen.
    Nie geht irgendwas reibungslos :(

  • Vielen lieben Dank für die netten, hilfreichen Antworten :)


    Auf dem Bescheid steht drauf: ab dem 01.03.2009
    Obwohl ich mich doch schon ab 02.02. da angemeldet habe :(


    Vermutlich konntest du deinen Lebensunterhalt im Februar noch durch eigene mittel sicherstellen. Dann bist du erst ab dem 01.03.2009 bedürftigt und ab dann würde dann auch erst die KK gezahlt werden.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @Diabolo:


    Nein, ich hatte nur einen 400 Euro Job und hatte sonst keinen Verdienst.
    Ich bin von einem Bundesland ins andere gezogen (ab dem 01.02.) und mein damaliger LG war Selbstständig und ich keinerlei Einkommen.


    Wie sieht dann jetzt die Lage aus?

  • Hallo Bellinchen38,


    also im Februar hattest du den 400 €-Job nicht mehr? Und du hast auch kein Geld von deinem Ex für Februar erhalten?
    Sonst ist auch alles klar gewesen, also Umzug war genehmigt usw.?


    Dann solltest du auch für Februar Leistung erhalten. Sprich nochmal mit deinem SB und sag hier nochmal Bescheid.
    Denn wenn das wirklich nicht rechtens ist und dein SB stur tut, solltest du Widerspruch einlegen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Im Februar hatte ich den 400 Euro Job nicht mehr weil ich da schon umgezogen war.
    Und was das Geld angeht von meinem LG, ich hätte mir gewünscht das er mir was gibt :(
    Aber das war ihm egal....er hatte es mir noch nichtmal angeboten :(


    Ich bin ohne die Arge umgezogen---also ohne Hilfe von denen.


    Falls meine SB sich weigert soll ich ihr dann sagen das ich Widerspruch einlegen werde???
    Oder lieber nix sagen es aber dann trotzdem tun...

  • Ich würde mir einen Termin holen bei deinem SB und persönlich vorsprechen. Wenn du dich ungerecht behandelst fühlst, verlange den Teamleiter. Das ist dein gutes Recht, bestehe darauf.
    Am 11.3. kam das Geld, so in dem Dreh dann wohl auch der Bescheid. Du hast vier Wochen Zeit für den Widerspruch. Bis du den Termin hast, könnte es knapp werden mit der Frist. Also lege schon mal Widerspruch ein, du kannst den auch wieder zurück ziehen, falls dein SB dir entgegen kommt. Erwähne auch ruhig, dass du Widerspruch eingelegt hast, so ein kleines Druckmittel kann nicht schaden. Die SB sind bestrebt möglichst wenig Klagen zu verursachen.


    Außerdem soll deine SB dir mal begründen warum du für Februar keine Leistung bekommen hast. Würde mich auch mal interessieren.


    LG, Jalale.

  • Hallo Bellinchen,


    eine Frage hab ich noch. Hast du dich rechtzeitig umgemeldet gehabt? Weil wenn du keine Meldebescheinigung von mindestens dem Tag der Antragstellung hast, kann es Probleme geben. Die ARGE ist ja erst für dich zuständig, wenn du auch in dem Einzugsgebiet gemeldet bist. Hattest du denn am 02.02. schon einen Mietvertrag mit abgegeben, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht?
    Das sind so die Dinge, die mir noch einfallen, warum die ARGE nicht pünktlich gezahlt haben könnte.


    Gute Nacht, Jalale.

  • Weißnicht ob ich hier richtig bin aber erhoffe mir von jemanden Antwort.


    Also ich bin im Juni dieses Jahres aus Sardinien zurückgekehrt.
    Habe mich hier wieder angemeldet, bin allerdings nicht sofort zum Arbeitsamt gerannt, da ich mir selber erst einmal Arbeit suchen wollte.
    Arbeit fand ich erst einmal nicht , so das ich mich einen Monat später Hatz iV meldete.
    Nun stand die Krankenkassenwahl an und ich entschied mich für die Techniker Krankenkasse. War bislang immer zufrieden, doch jetzt bekomme ich langsam Horrorgefühle.


    Sie verlangen von mir privat eine Nachzahlung für den Monat Juni, da ich mich einen Monat zu spät angemeldet hätte und deutsche Gesetze angeblich übergangslose Krankenversicherungspflicht verlangen.


    Wird man in Deutschland bestraft wenn man sich nicht sofort Hatz 4 meldet und erst einmal selber für sein schicksal sorgen möchte?
    Ist dies alles rechtens?


    Hoffe irgendjemand kann mir helfen.


    LG Dirk

  • Du wirst nicht "bestraft", weil du für dich selbst sorgen möchtest, sondern diese "Versicherungspflicht" gibt es wirklich. Irgendwo hier im Forum hatte jemand vor einigen Wochen mal ein ähnliches Problem; der mußte für einen sehr viel längeren Zeitraum nachzahlen und es gab - auch unter den Forenmitgliedern - heftige Debatten darüber. (weiß leider die Überschrift nicht mehr, unter der das lief.)

  • Danke erstmal für deine Antwort.
    Doch empfinde ich diese Vorgehensweise schon irgendwie bestrafend.
    Man spart quasi mit seiner Selbstverantwortung dem Staat Geld ein und muß es nachher bei der Karnkenkasse auch noch einzahlen, zu mal man diese im o.g. Zeitraum gar nicht genutzt hatte.


    Wenn dieses Gesetz von unserer Politik verabschiedet worden ist, dann muß hier auch eine Möglichkeit gegeben sein, diesen Zeitraum Beitragsfrei zu überbrücken.
    Ich will dabei erwähnen , das ich im Juni nach meiner Rückkehr keinerlei Einnahmen hatte und auf der Tasche meiner Verwandten und Freunde lag, was selbst nicht angenehm war.


    Kann mir einfach von der Logik nicht vorstellen das es hier in unserer Bananenrepublik immernoch solche mißstände herschen.
    Gut es handelt sich bei mir nur um 140,- € , doch für mich als Hartz4 Empfänger heißt dieses, einen halben Monat weniger zu essen.