Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunte

  • Schönen guten Tag,


    habe folgendes Problem:
    bekomme seit 15 Monaten Hartz IV und habe am 10. Mai 2010 einen Tag gearbeitet und diese Stelle abends per Fax gleich wieder gekündigt. Diese Arbeit gefiel mir nicht. Habe meinem JobCenter mitgeteilt, dass ich einen Arbeitsvertrag habe und diesen wieder gekündigt habe, weil diese Arbeit für mich unzumutbar war und sobald ich eine Abrechnung, wenn überhaupt, erhalte werde ich dies unverzüglich melden, damit das JobCenter mir diesen einen Arbeitstag von meinen Leistungen wieder abziehen kann. Am 14.05.2010 erhielt ich einen Brief vom JobCenter, dass ich die Lohnabrechnung und den Geldeingang etc. bis zum 31. Mai 2010 vorlegen soll, mit „Bitte beachten Sie“ dass die Geldleistungen ganz versagt werden, bis ich die Mitwirkung nachhole. Daraufhin habe ich per Fax geschrieben, dass der Geldeingang zum Monatsletzten ist und ich bis 31.5.2010 diese Papiere daher noch nicht einreichen kann. Ergebnis: Ich bekam Ende Mai 2010 keine Leistungen vom JobCenter :mad:. Was kann ich nun machen um die Leistungen für den Monat Juni 2010 zu erhalten.
    PS. Habe übrigens schon wieder eine neue Arbeit angefangen.
    Besten Dank im Voraus.
    Suzibabsy

  • Wenn du schon wieder arbeitest bekommst du im Monat Juni gar keine Leistungen mehr.Was den Mai angeht müßtest du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und erklären weswegen du den Termin nicht einhalten konntest.Ansonsten kann man derartiges vermeiden wenn man einfach diese Dinge persönlich klärt und nicht per Fax usw.

  • Habe noch Anspruch auf Leistungen im Juni. Hier ist es so, wenn du Arbeitslohn zum Monatsende bekommst (obwohl du ja zuerst einen Monat arbeiten musst bevor du Geld bekommst) hast du keinen Anspruch auf Harzt IV im Folgemonat. Erst im darauf folgenden Monat. Kann das JobCenter wohl regeln wie es will.


    Ansonsten bin ich nicht der Freund von persönlichen Gesprächen, weil ich keine Beweise habe und wie du weißt, so persönliche Gespräche kann das JobCenter auch auslegen wie es will.


    Gegen einen Bescheid kann ich Einspruch einlegen, aber ist so eine Aufforderung ein Bescheid?

  • Die Aufforderung ist kein Bescheid sondern für dich die Information das dein SB eben noch Unterlagen braucht die für die Leistungsbewilligung erforderlich sind.Wenn du nun kein Geld mehr bekommen hast müßte eigentlich ein Bescheid ergangen sein aus dem du ersehen kannst weshalb die Leistungen komplett einbehalten werden.Wenn du diesen nicht hast dann müßtest du dich nochmal bei deinem SB melden und einen solchen Bescheid verlangen bzw. klären was mit deinem Geld nun ist.Erst brauchst du schon einen Bescheid um dann Widerspruch einzulegen.Wie du das nun klären willst mußt du selbst wissen.Ich würde aber schon das persönliche Gespräch vorziehen.Geht auch schneller als immerzu mit Brief oder Fax alles hin und her zuschicken.