Aufhebungsvertrag? Kündigung? Wie Sperrzeit vermeiden?

  • Hallo, wir beziehen derzeit (noch) keine Leistung. Mein Mann ist seit Oktober 2011 angestellt, jedoch seit März krank geschrieben. Grund: Rückenprobleme, schmerzen beim bücken, heben und so weiter. Physio und Sport haben nix gebracht. Er möchte sich nun Kündigen lassen, weil es keinen Sinn macht und es nicht besser wird. Wenn er aber Kündigt bekommt er eine Sperrzeit von 12 Wochen (gehen wir davon aus) aber was sollen wir machen? Sein Chef will ihn nicht kündigen, warum auch immer. Wie kommen wir nun um die 12 Wochen Sperrfrist rum? Ich kann von meinem Gehalt (1000€) nicht die kosten decken die jetzt von 2 Gehältern getragen werden (bzw. 1 Gehalt und 1 mal Krankengeld). wird man in der Sperrzeit dann wenigstens von der Kitagebühr befreit? Das sind dann schon mal 130€ weniger im Monat.


    Mein Mann kann eine neue Beschäftigung beginnen, hat auch schon eine Zusage. Voraussetzung ist aber das er Leistung bezieht da es eine art Maßnahme von der Arge ist. Nu steh ich im Kreis und weiß nicht wie wir die Sache angehen können. Die Maßnahme dauert 6 Monate und in der Zeit würde er seine Leistungen weiter bekommen. Danach wird er dann in der Firma angestellt und fällt wieder aus dem Leistungsbezug raus.


    Puh ich hoffe da steigt einer durch. Am 13.09.2012 haben wir Termin zur Antragsabgabe aber die werden den Antrag eh ablehnen da er noch im Beschäftigungsverhältnis steht. Das will ich bis dahin beendet haben...aber wie?


    Danke für eure Hilfe

  • ....Ich kann von meinem Gehalt (1000€) nicht die kosten decken die jetzt von 2 Gehältern getragen werden (bzw. 1 Gehalt und 1 mal Krankengeld). .....


    Mein Mann kann eine neue Beschäftigung beginnen, hat auch schon eine Zusage. Voraussetzung ist aber das er Leistung bezieht da es eine art Maßnahme von der Arge ist. ..... Danach wird er dann in der Firma angestellt und fällt wieder aus dem Leistungsbezug raus.


    Danke für eure Hilfe


    Du hast 1000 €, dazu kommen noch Kindergeld und Krankengeld
    ->woher nimmst Du die Gewissheit, dass Ihr Aufstocker werdet?; denn nur als solche dürftet Ihr
    überhaupt in die Zuständigkeit der ARGE gelangen.


    Dein Mann ist für den einen Job krankgeschrieben, für einen anderen nicht?


    Wie sicher ist das mit der Festeinstellung nach 6 Monaten?
    Habt Ihr das schon schriftlich?


    Entweder habe ich Dich völlig falsch verstanden, aber ich sehe bei Eurem Vorhaben zunächst mehr
    Stolperfallen (unabhängig, wie man ein Beschäftigungsverhältnis auflöst).


    dms

  • Wenn er kündigt, hat er ja kein Krankengeld mehr (oder Aufhebungsvertrag). Dann sind nur 1000€ und Kindergeld (184€) da. ich bezahle für Kita und Essengeld schon alleine 200€


    Er arbeitet derzeit als Metallschleifer. Also Körperlich sehr anstrengend, schwer heben, lange in gebückter Haltung... das kann er nicht mehr. Er hatte auch schon eine Flex im Bein, weil die seinem Kollegen aus der Hand geglitten ist. Folge war OP und 4 Wochen Krank geschrieben. Sein Chef hat ihm die Schuld gegeben... und er soll sich nicht so haben...ohne Worte.


    Für die Maßnahme hat er bereits eine schriftliche Zusage, diese hat auch die Arge schon gesehen. Die wollen aber das er Leistungen erhält damit das genehmigt wird. Das hat er sich selbst gesucht, damit er über kurz oder lang wieder von der Arge weg kommt.

  • Und wieso bekommt er dann nicht erstmal ALG 1? Hat er noch nicht lange genug gearbeitet und keinen Anspruch darauf? Wenn er über 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 2 Jahren erwirtschaftet hat, dann gibt es doch nur 2 Möglichkeiten nach Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages: Er ist weiter krank und bekommt dann Krankengeld oder aber er ist gesund und wird ALG 1 aufgrund Arbeitslosigkeit bekommen.


    Wer hat ihm überhaupt schon eine Maßnahme zugesagt?

  • @ puste - da kann ich turtle nur zustimmen , da passt eine ganze Menge nicht zusammen !

    Zitat

    Voraussetzung ist aber das er Leistung bezieht da es eine art Maßnahme von der Arge ist.

    Da scheint sich der neue AG aber sehr gut mit dem Abgreifen von Staatlichen Leistungen auszukennen ! Ich würde die Finger von so einem Arbeitsangebot lassen, zumal der neue AG scheinbar nur drauf aus ist die Leistungen abzugreifen, ich unterstelle mal ganz simpel das der gar nicht darauf aus ist Deinen Mann nach der besagten Förderzeit auch für den selben Zeitraum weiter zu beschäftigen - dies wäre nämlich die Bedingung wenn vom JC her eine Förderung möglich ist und noch was, aufgrund der Krankheit wird diese Fördermöglichkeit von Amtswegen auf lächerliche 5% beschränkt sein! Ich weis wovon ich spreche denn bei mir besteht eine Förderung von 50 % das setzt aber voraus das etliche Kriterien zutreffen! Langzeitarbeitslos 5%, zu lange aus erlerntem Beruf raus 5% über 50 Jahre alt 5%, Einschränkung durch Erkrankung 5%, usw. da Dein Mann gegenwärtig aber noch in einem Arbeitsverhältnis steht wird sich eine Menge dieser Punkte erledigen und noch was ist ganz wichtig - all diese Punkte muss der AG dem JC mitteilen und als Nachteil bei einer Beschäftigung als Argument anbringen. Dann gilt weiterhin das er Tarif zahlen muss und das er ebensolange wie die Förderdauer beträgt auch ein Beschäftigungsverhältnis darüber hinaus zusagen muss damit diese Leistungen die er als AG erhält nicht wieder zurück gezahlt werden müssen, eine Ausnahme stellt hier die vereinbarte Probezeit dar, was aber auch bedeutet das der AG, wenn diese auf 6 <Monate festgelegt ist danach sagen kann, tut mir leid das Arbeitsverhältnis kann ich mit diesem AN nicht fortführen er ist nicht dazu geeignet - in diesem Fall hättet ihr also nach den 6 Monaten auch noch die sogenannte A....Karte gezogen! Ich denke mal das der AG da nicht so ganz richtig informiert ist, für 5 oder 10% Förderung lohnt sich der ganze Aufwand auf keinen Fall. - Ich halte es da mit der Weisheit : lieber den Spatzen in der Hand wie die Taube auf dem Dach. Sollte Dein Mann wirklich so sehr beruflich eingeschränkt sein wie Du es hier darstellst dann gibt es sicherlich auch die Möglichkeit sich über die Berufsgenossenschaft mal zu informieren wie es mit der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit aufgrund der bestehenden Erkrankungen ist, alles andere erscheint mir gelinde gesagt als herumwurschtelei!


    Auf keinen Fall sollte Dein Mann selber kündigen, zur Not muss er ein paar Tage arbeiten gehen und dann wieder zum Arzt!