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#1
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Hallo,
da ich nun aufstockendes ALG II beantragen muss, wüsste ich gerne, wie ich meine Fahrtkosten korrekt absetzen kann. Mit der Kilometerpauschale komm ich finanziell einfach nicht hin, wenn nur die einfache Strecke berechnet wird. Welche Freibeträge stehen mir als Auszubildender zu und wie kann ich am besten meine Fahrtkosten (1650km monatliche Fahrstrecke) absetzen? |
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#2
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Wenn ich jetzt die Infos verschiedenere Seiten richtig verstanden habe, dann siehts so aus:
Freibeträge: 144,40€ (20% vom Bruttolohn) +100,00€ Grundfreibetrag --------------------------------- 244,40€ Freibetrag zgl. absetzbare Kosten + 30,00 Versicherungspauschale + 15,33€ Werbungspauschale + 164€ Fahrkosten (einfach, mit 0,20€/km) + x€ Kfz-Versicherung ------------------------------------------------- Da komme ich auf einen Betrag von 453,73€ plus die volle Kfz-Versicherung. Ist das so korrekt? Kann ich hierzu eigentlich noch die PKW Instandhaltungskosten auch noch geltend machen (hab ich irgendwo mal gelesen, dass das angeblich auch gehen würde)? |
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#3
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Die Kfz Versicherung bekommst du nicht komplett bei ALG2 da gibt es nur einen kleinen Betrag
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#5
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Ich habe jetzt mal auf meinen Bescheid geschaut und gesehen das die KFZ Versicherung übernommen wird.Da ich meine Versicherung immer halbjährlich zahle hat mich der geringe Betrag etwas gewundert.Aber es ist ja der monatliche Betrag und wenn ich das dann zusammenrechne kommt der halbjahresbetrag raus.
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#6
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Also heute hab ich den Hauptantrag abgegeben.
So wie ich das jetzt verstanden habe, wird ausschließlich die Kfz-Haftpflicht gezahlt. Wird diese nun mit der Versicherungspauschale abgegolten oder kann man die Kosten hierfür seperat geltend machen? |
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#7
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Guten Morgen,
die Versicherungspauschale (30 EUR) wird abgesetzt (normalerweise), zudem werden die Kosten für die KFZ-Haftpflichtversicherung die du natürlich nachweisen musst vom Einkommen abgesetzt. Evtl. verlangt die ARGE/JobCenter einen Nachweis, dass die KFZ-Versicherung tatsächlich auf dich selbst läuft und auch von dir bezahlt wird. Die Fahrtkosten werden lediglich für die einfache Strecke mit 0.20 EUR/km abgesetzt. Schönen Tag noch. |
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#8
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Es scheint so, als hätte der Sachbearbeiter nicht so den Durchblick. Es stimmt schon, dass Du geschrieben hast. Ich hoff nur, dass das auch gleich so berechnet wird und ich nicht erst wieder nen Widerspruch einlegen muss...
Ich danke euch allen für die Infos... |
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#9
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Da meine Versicherung sich maximal auf vierteljährliche Zahlungsweise runterschrauben lässt, würde ich gerne wissen, ob man beim Amt beantragen kann, die Kosten hierfür auch vierteljährlich zu übernehmen oder muss man immer in Vorleistung treten (genauso mit den Müllgebühren)...
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