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#1
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Hallo
![]() Nach langer psychischer Erkrankung, durch die ich über mehrere Jahre hinweg (mit wenigen Pausen) vom Gutachter der Agentur für Arbeit als erwerbsunfähig eingestuft wurde, gehe ich nun mittlerweile im 3. Semester auf ein Weiterbildungskolleg (über eine Sondergenehmigung, da ich keine Berufstätigkeit und auch keine Ausbildung nachweisen konnte) und beziehe damit 645 Euro (den Höchstsatz) elternunabhängiges Bafög (ich bin über 25, daher auch selbst kranken- und pflegeversichert, dessen Betrag ich davon auch zahle(n muss).). Bis zur Trennung meines Partners (wir lebten zusammen) reichte dies auch vollkommen aus. Nun habe ich eine eigene kleine Wohnung (meines Wissens nach im Rahmen dessen, was das Arbeitsamt normalerweise bei ALG II genehmigen würde). Jetzt reicht das Geld hinten und vorn nicht - im Vergleich zu ALG II fehlen mir auch etwa 150 Euro im Monat. Daraufhin habe ich versucht, nebenbei zu arbeiten, was aber leider nicht funktionierte - es führte zu derben Rückfällen in meine Erkrankung, da ich völlig überlastet war. Eine andere Geldquelle musste her, da man auf Dauer von den paar Kröten im eigenen Haushalt nicht leben kann. Ich habe einen Antrag auf einen Bildungskredit beim Bunderverwaltungsamt gestellt - vergebens. Er wurde aufgrund meiner nicht vorhandenen Ausbildung abgelehnt. Ich habe erwogen, eventuell Widerspruch einzulegen, nur eigentlich haben sie ja nunmal Recht, laut Gesetz steht der Kredit mir nicht zu. Nach dem, was ich so im Internet recherchiert habe, konnte ich aber auch keine klare Aussage darüber finden, wo ich noch Hilfen beantragen könnte. Die meisten Fragestellungen in diese Richtung liegen entweder einige Jahre zurück oder berücksichtigten nicht unbedingt des besonderen Umstand, wirklich nicht nebenbei arbeiten zu KÖNNEN. Steht mir in Anbetracht meiner Situation Wohngeld zu? Zuschüsse vom Sozialamt? Oder doch von der Agentur für Arbeit? Ich hoffe, mir kann irgendjemand helfen. Lieben Gruß
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#2
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Bekommst du Bafög nach § 12 oder nach § 13 BAföG?
Turtle |
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#3
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Ich hab keine Ahnung? Wie bekomm ich das raus?
Ich bekomm ganz normales elternunabhängiges Bafög, weil eben Weiterbildungskolleg mit dem Ziel der allgemeinen Hochschulreife. |
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#4
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Na, das muss doch in deinem Bafögbescheid stehen, ob du nach § 12 oder § 13 bekommst.
Turtle |
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#5
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Entschuldigung, dass ich jetzt erst wieder schreibe, ich hatte ein paar Tage Probleme mit meinem Router...
Also, ich hab mal nachgeschaut, ich bekomme Bafög nach §13. |
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#6
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Also als Student. Dann gibt es nichts weiter.
Turtle |
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#7
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Gibt es keine Möglichkeiten aufgrund der Erkrankung zusätzliche Grundsicherung zu beantragen? Oder einen Bildungskredit als Ausnahmefall zu bekommen? Kann doch nicht sein, dass man in Deutschland lieber komplett krank sein muss oder die A-Karte hat.
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#8
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Mit Bildungskredit kenne ich mich nicht aus.
Bei einem Studium gäbe es nur zusätzliche Mehrbedarfe, wenn man schwanger würde oder z. B. einer kostenaufwändigen Ernährung bedarf. Also Mehrbedarfe, die nicht mit der Ausbildung zusammenhängen. Turtle |
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