Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > Anspruch und Leistungen

Aufstockung zum Schüler-Bafög/ HartzIV ?

 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 03.09.2008, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 3
Standard Aufstockung zum Schüler-Bafög/ HartzIV ?

Hallo an alle!
Bin neu hier und habe viele tolle Antworten schon gelesen.
Ich möchte Euch nun mein Problem schildern und von Euch evtl. Anregungen erhalten.
Folgendes:
Ich bin Ü25J. alt und mache z.Zt. eine dreijährige,schulische Ausbildung.
(Bin nun im 2.Ausbildungsjahr)
Wohnte bis vor kurzem bei meinen Eltern.
Meine Eltern kauften im Dezember eine Eigentumswohnung im gleichen Haus, in dem sie schon eine haben.
Als die Wohnung im Januar vermietet werden sollte, habe ich vorgeschlagen, dass ich die Wohnung mieten möchte. So haben wir einen Mietvertrag im Januar 2008 abgeschossen.
Im März 2008 habe ich dann endlich einen Antrag auf Hartz IV gestellt; nachdem ich mich beim BAFÖG-Amt erkundigte, ob ich Schüler-BAFÖG bekomme. Dort sagte man mir nein, ich soll Hartz IV beantragen.
Als Antwort auf meinen Hartz IV-Antrag bekam ich vom Arbeitsamt ein Schreiben, ich solle zuerst einen Bafög-Antrag stellen. Als Antwort kam dann auf mein Bafög-Antrag, ich hätte einen Anspruch auf 5€, aber ein Betrag unter 10€ würde nicht ausgezahlt.
Daraufhin bin ich zum Arbeitsamt gegangen, habe dies mitgeteilt und einen Aufstockungs-Antrag zu Hartz IV gestellt. Seit dieser Zeit geht Post hin und her und es werden die verrücktesten Sachen von mir verlangt, die ich vorlegen solle. Anfang Juni waren Mitarbeiter hier im Haus und wollten die Wohnung besichtigen, weil geglaubt würde, es wäre keine eigene abgeschlossene Wohnung (ist sie aber)!
Weil die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch leer war (also keine Möbel) wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch auf Hartz IV hätte, weil ich ja nicht in einer eigenen Wohnung lebe.???
Ich habe Widerspruch eingelegt und dargelegt, dass jede Wohnung ja auch erst einmal renoviert werden müßte. So geht das nun schon die ganze Zeit hin und her. Mittlerweile wohne ich aber wirklich in dieser Wohnung. Ich sitze auf alle Kosten bzw. meine Eltern strecken alle Kosten vor und bekommen keine Miete ein, selbst die Betriebskosten (die an eine Vewaltung gezahlt werden) strecken meine Eltern vor.
Nun habe ich hier gelesen, dass es eine "Anweisungs-und Abtretgungserklärung" gibt, so dass die Miete (wenn sie endlich vom Arbeitsamt gezahlt wird) direkt an meine Eltern überwiesen werden könnte.
Kann mir jemand sagen, wo ich ein Vordruck für diese "Anweisujngs-und Abtretungserklärung" finde?
Ich muss alleine für meine Krankenkasse montl. 58€ bezahlen.
Habt Ihr vielleicht einen Rat für mich bzw. weiß jemand was für Rechte ich habe.?

Gruß
Peter
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.09.2008, 18:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 851
Standard

Hallo,

was ich nicht ganz verstehe, warum ein Baföganspruch von 5€?
Da dieser Anspruch bestehen würde, gehe ich nun davon aus das deine Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig gewesen wäre.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.09.2008, 20:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 3
Standard

Hallo Salle,
die 5 € sind vom Bafög Amt errechnet worden nach dem Einkommen meiner Eltern.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.09.2008, 14:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 132
Standard

Diese Abtretungserklärung muss du direkt bei der Arge machen. Ich befürchte die Arge will hier auf Zeit spielen!!! Du bist Ü25 somit eine eigene BG und dein Anspruch besteht unabhängig von deinen Eltern.

Also hast du Anspruch auf 351 € Regelleistung + Miete + Erstausstattung + Renovierungskosten.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.09.2008, 14:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.111
Standard

Da er dem Grunde nach förderungsfähig wäre, steht ihm kein Anspruch auf ALG II zu.

Er kann jedoch, wie er schon richtig gemacht hat, aufstockendes ALG II beanspruchen.

Beantrage ein Darlehen in Höhe der monatlich zu erwartenden Leistungen. Für diesen Monat als Bargeldvorschuss.

Die Zahlungen deiner Eltern solltest du schriftlich mit ihnen als Darlehenszahlungen vereinbaren, sodass diese nicht als Einkommen gewertet werden können. Rückzahlungsvereinbarung: Bei Bewilligung der Leistungen rückwirkend von den leistungen. Bei Nichtbewilligung der Leistungen, sobald du wirtschaftlich wieder in der Lage bist.

Die Abtretungserklärung habe ich dir als Private Nachricht geschickt.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.09.2008, 09:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 851
Standard

Hallo,

komisch...
da die Ausbildung die du absolvierst dem Grunde nach förderungsfähig ist, du aber kein Bafög bekommst da deine Eltern zuviel verdienen, sollte demnach eigentlich auch kein Anspruch auf ALG 2 bestehen. so lange du die Ausbildung noch machst.

Deine Eltern sind eigentlich (auch wenn du Ü25 bist und dies deine erste Ausbildung) zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet.
Meines Erachtens steht dir von der Arge eventuell höchstens ein Zuschuss zu den Mietkosten zu, und kein Regelsatz etc.
Mit Zitat antworten

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wartzeit überbrücken bei schüler-bafög wissenshunriger Anspruch und Leistungen 1 04.08.2008 10:54
Schüler BAföG HeidiL Anspruch und Leistungen 0 20.07.2008 21:22
schüler-bafög oder elternunabhängiges? pumuboi Anspruch und Leistungen 0 15.07.2008 18:06
Bafög auch für Schüler? Saraquial Anspruch und Leistungen 30 01.06.2008 17:51
Abs. 2 Satz 1 SGB II / Schüler / Bafög / Wohnung Peters Wohnung und Miete 3 15.02.2008 16:03