Aus Elternhaus raus (zur miete gewohnt) Erstaustatung für neue wohnung abglehnt

  • Halllo bitte um hilfe ich muss aus meinen Elternhaus raus hab oben meine eigene Dachgeschosswohnung gehabt ziehe bald in eine neue Wohnung, in der Dachgeschoss wohnung warren die schränke einbauschränke das selbe die küche ,und auch die waschmaschiene war nicht mein eigen , ich lebe von alg2 jetzt wolte ich für die neue wohnung eine erstaustatung beantragen da sagte mir die beraterin vom der arge das täte ich nicht kriegen,weil die arge schon die miete für die derzeitige wohnung übernimmt und ich schon in einem mietverhältnis bin . Ich habe noch nie eine erstauststatung beantragt hab probiert den statt nicht auf der tasche zu liegen jetzt brauch man das mal und dann sowas kann mir da jemand weiterhelfen? kann die das soeinfach ablehen ? habe ich wirklich kein anspruch auf die erstaustatung?

  • @ - a thym - nochmal zum Amt, um Niederschrift bitten und dann den Sachverhalt erläutern und den Antrag erneut stellen, damit ist das dann ob nun begründet oder unbegründet in der Akte und wenn Du um einen schriftlichen Bescheid dazu bittest kannst Du Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, dann entscheidet das mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr der SB und wenn man dann Deine Angaben bei Deinen (Eltern) Vermietern überprüft hat dürft da eigentlich nur das entsprechende Ergebnis raus kommen.

  • ist doch qutsch Gruni. er hat seit einiger zeit, evt, seit jahren, einen eigenen hausstand gehabt und für diese wohnung auch miete vom amt kassiert. dabei ist es nun wirklich egal, ob die eltern oder ein anderer der vermieter ist. demzufolge ist nach nun erfolgten umzug eine erstausstattung nicht gerechtfertigt.

  • @ richtig, Gawain und


    @ lacki, hier hat ein Mädel das bisher über keine eigene Waschmaschine in ihrem eigenen Hausstand verfügte sogar diese genau aus dem Grund wie Gawain schon bemerkte bekommen, also selbst einzelne Gegenstände des Hausstandes kann man bekommen wenn man diese zuvor noch nie in eigenem Eigentum besessen hat! Wenn z.B. die Wäsche immer in einem Waschsalon gewaschen wurde und dies vielleicht durch Umzug zukünftig nicht mehr der Falll sein wird! Grade in Berlin sind doch solche Waschbuden nicht ganz unbekannt!