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#1
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Hallo
Ich bin allein Erziehend und habe einen 16 jährigen Sohn . Meine frage ich selber verdiene 636€ und 154€ Kindergeld und erweiterte Leistung von der Arge wenn mein Sohn jetzt eine Ausbildung anfängt und 550€ bekommt . Was wird davon bei der Arge angerechnet? Er sagt wenn er von seinem Geld nichts hat sieht er nicht ein Arbeiten zugehen ! Conny |
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#2
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Gem § 1 Abs. 2 ALG II - V darf nur der Teil von dem Gehalt des Kindes berücksichtigt werden, der den doppelten Regelsatz (351 € x 2) und das 1,5 fache der anteiligen Mietkosten überschreitet.
Dies ist bei euch nicht der Fall. Dein Sohn wird aber aus der BG herausfallen und muss somit seinen Lebensunterhalt selber finanzieren, ebenso die anteiligen Mietkosten tragen. Das Kindergeld wird deinem Sohn zugeschrieben.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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