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#1
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Hallo,
weiß vielleicht jemand, ob es eine Ausnahme von der Berechnungsgrundlage für BAföG beim Einkommen der Eltern gibt, wenn sich die Verhältnisse kurzfristig ändern? Beispiel: bisher haben uns (meine Schwester und mich) unsere Eltern so unterstützen können, dass wir kein BAföG in Anspruch nehmen mußten. Jetzt ist mein Vater durch Insolvenz des Arbeitgebers arbeitslos geworden und wegen der jetzt deutlich reduzierten Mittel wollen wir einen Antrag auf BAföG stellen. Wenn aber die Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate waren, wo mein Vater noch gut verdient hat, zeigt der BAföG-Rechner = 0 an. Daher die Frage, ob es für eine Solche Situation eine Ausnahmebestimmung gibt, die z.B. die drastisch veränderte, aktuelle Situation zu Grunde legt? Wenn jemand etwas hierzu beisteuern kann, vieln Dank dafür. Gruß studjur |
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#2
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Auch solche Fälle sind dem Bafögamt bekannt. Ich habe gute, sehr gute Erfahrungen mit telefonischen Rückfragen gemacht. Es gibt - nicht nur im Falle von Baföganträgen -, sondern beispielsweise auch bei der Beantragung von Wohngeld, so eine Art "Aktualisierungsantrag/-verfahren". "Die" sind da (wie gesagt aus meiner Erfahrung) wirklich sehr entgegenkommend, also ganz anders als bei der "Arge". Also würde ich euch beiden empfehlen, so ziemlich schnell dort anzurufen, die Sachlage zu schildern und euch Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, wie das gehändelt werden kann. Mitunter haben die noch andere "Ideen" der Umsetzung.
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