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Azubi, ARGE Zahlungsaufforderung für 2007

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  #1  
Alt 05.10.2010, 13:21
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Standard Azubi, ARGE Zahlungsaufforderung für 2007

Hallo Freunde,

ich bin Azubi und benötige eure mithilfe und zwar war habe ich von Januar 2007 bis 28. Februar 2008 ALLG 2 bezogen.

Für den genannten Zeitraum sollte 120€ zurückzahlen und genauere Infos war bei der Rechnung nicht angegeben.
Ich dies an einem Anwalt weitergereicht aber jetzt 8 Wochen später habe ich ein Pfändungsverfügung erhalten und mein Ausbildungsbetrieb auch, jetzt soll ich aber schon 120€+20€ Gebühren bezahlen und ein telefongespräch brachte auch nichts.

Ich benötige eure MITHILFE
1. Ist die Aufforderung noch gültig, weil 2007 und verjährung?
2. Was ist wenn ich mich weigere zu zahlen?



Bitte um ANTWORTEN! Dankeschön
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  #2  
Alt 05.10.2010, 15:38
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Beiträge: 402
Standard

Kann mir nicht vorstellen, dass in dem Bescheid keine Begründung steht, warum Du Geld zurückzahlen sollst. Wenn Du mit den Bescheiden nicht einverstanden bist, musst Du Widerspruch einlegen.
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  #3  
Alt 05.10.2010, 15:46
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BITTE GRÜNDLICH LESSEN! Es handelt sich um eine Zahlungsaufforderung und das zweite Brief von jetzt ist ein Pfändungsverfügung und ein Widerspruch ist nicht möglich, mit welche Begründung auch.

Mit den angegebenen Infos. kann ich nicht viel anfangen z.B. wegen was genau und wie kommt die ARGE auf den Betrag.


Einzig angegebene Information ist:

Leistung z. Sicher. D. Lebensunterhalts SGB2 Zeitraum 01.01.07 - 31.12.07 66,09€
" " 01.07.07 - 28.02.08 33,05€
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  #4  
Alt 05.10.2010, 16:22
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Beiträge: 4.501
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Bist du dir sicher das es sich bei der Zahlungsaufforderung um Rückzahlung von ALG2 handelt?Zunächst einmal müßte bei der Rückzahlungsforderung auf alle Fälle auch der Grund mitstehen denn du hättest ja durchaus die Möglichkeit einen Widerspruch dagegen einzulegen.Wenn du das ganze einem Anwalt übergeben hast gegen was sollte dieser denn dann vorgehen?Außerdem gibt es beim ALG2 keine Pfändung sondern es gibt wenn Rückzahlungen gefordert werden und du nicht zahlst mehrere Aufforderungen die meistens über eine zentrale Forderungsstelle laufen.
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  #5  
Alt 05.10.2010, 16:46
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Und bevor die Zahlungsaufforderung vom Forderungsmanagement mit Kassenzeichen kommt, bekommt man Post von der Arge mit der begründeten Zahlungsaufforderung zu der man Stellung nehmen oder halt auch Widerspruch einlegen kann.
Auf der Zahlungsaufforderung vom Forderungsmanagement mit Kassenzeichen steht dann halt nur wie Du angegeben.

Leistung z. Sicher. D. Lebensunterhalts SGB2 Zeitraum 01.01.07 - 31.12.07 66,09€
" " 01.07.07 - 28.02.08 33,05€

Ich habe gerade so eine Zahlungsaufforderung mal raus gesucht. Hatte selber mal so eine. Da steht wenn man der Zahlungsfrist nicht nachkommt wird man kostenpflichtig gemahnt. Nichts von Pfändung. Kann es vieleicht sein, dass Du den Brief von der Arge nicht bekommen hast. ( zB. auf dem Postweg abhanden gekommen )

Geändert von Edgar (05.10.2010 um 16:55 Uhr)
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  #6  
Alt 05.10.2010, 18:31
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Vielen dank für die Antworten.

1. Es muss sich um eine Zahlungsaufforderung bezüglich ALG II handeln, da ich in dem Zeitraum auch dies bezogen habe.

2. Es steht keinerlei genaue Gründe z.B. wie die ARGe auf den betrag kommt. Die einzige info. beschreibung, zeitraum und betrag.

3. Hatte die Zahlungsaufforderung an einem Anwalt weitergeleitet, weil ich keine infos. von der ARGE erhalten hatte.

Bitte freunde was soll ich oder kann noch jetzt tun? nachträglich ein Widerspruch einlegen oder wieder zu einem Anwalt????
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  #7  
Alt 05.10.2010, 18:53
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Als erstes würde ich mich an Deiner Stelle bei der Arge erkundigen worum es sich bei der Zahlungsaufforderung handelt und ob sie berechtigt ist. Wenn berechtigt sie bezahlen wenn nicht ( wenn noch geht ) Widerspruch einlegen.
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