|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo.Ich weiss nicht,ob ich in diesem Forum richtig bin.Ich versuchs trotzdem einmal:
Ich stehe im Moment vor einer wichtigen Entscheidung. Ich beziehe monatlich Bafög und hatte in letzter Zeit etwas Glück in Bezug auf Nebenjobs. Mir ist natürlich klar,dass man nur einen gewissen Höchstsatz (rund 350€???) dazu verdienen darf.Nun ist es aber so,dass ich nicht jeden Monat die gleiche Summe raushaben werde.Wie gebe ich das beim Bafögamt an? Bei der einen Stelle habe ich eine Art Wochenplan,an Hand dessen ich gut abschätzen kann,wieviele Stunden ich arbeite und am Monatsende raushaben werde. Bei der anderen Stelle bin ich aber auf Abruf zu erreichen.Das heisst,dass ich zB in einer Woche 2 mal gebraucht werde,ich der folgenden gar nicht usw... Wie gebe ich diese Schwankungen an? Ich habe auch gelesen,dass das Einkommen zum Bafög dazugerechnet wird.Verdient man mehr als den Höchstsatz,wird das vom Bafög abgezogen. Geht das Amt nun vom Brutto- oder Nettolohn aus? Denn wenn ich das nachrechne,habe ich unterm Strich bei der einen Stelle Netto etwas mehr als den Höchstsatz raus. Ich hoffe,es kann mir jemand weiter helfen Smilie Danke |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Es gibt unterschiedliche Einkommensgrenzen beim BAföG. Bist du Schüler oder Student?
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Achso,das habe ich vergessen anzugeben: ich bin Student
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Für Studis beträgt der Einkommensfreibetrag 215 EUR/Monat. Netto. Die Lohnsteuer wird voll abgezogen, für die Sozialabgaben werden 21,5 % pauschal abgezogen.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Ja gut,aber wie gebe ich diese Einkommensschwankungen beim Amt an?
Ich kann ja nicht jeden Monat einen Einkommensbeischeid abgeben,oder?Gibt es sone Art Mittelwert,der genommen wird? |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Werbungskosten sind auch noch abzuziehen und zwar für jeden Monat im Bewilligungszeitraum 87 EUR.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9 a Nr. 1 EStG) 920 EUR, bis 31.12.2003: 1.044 EUR. Geändert von nataly (23.01.2008 um 18:13 Uhr) |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Werbungskosten?Wie jetzt???Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch
|
|
#8
|
|||
|
|||
|
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es bekanntlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten. Der steht dir in jedem Fall zu.
|
|
#9
|
|||
|
|||
|
So über den Daumen gepeilt kannst du 350 EUR/Monat auf jeden Fall anrechnungsfrei verdienen.
Maßgeblich ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum. Wenn das wegen schwankender Einnahmen nicht genau angegeben werden kann, empfiehlt es sich, dies dem Amt mitzuteilen und eine endgültige Berechnung erst nach Ablauf des BWZ vorzunehmen. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| HartzIV und 2 Nebenjobs? | Licht | Minijob / 400 Euro Job | 2 | 27.10.2007 20:35 |
| 2 Nebenjobs oder Hartz 4 | tomadv | Zuverdienst / Nebenverdienst | 1 | 13.09.2007 17:56 |
| Ersparnisse angeben? wer kann mir helfen? | dilshad | Vermögensanrechnung | 2 | 30.05.2007 16:36 |
| WG was muss ich angeben? | Free_Derry | Wohnung und Miete | 0 | 31.10.2006 20:42 |