Bafoeg abgelehnt wegen dem Schulweg zu meinen Eltern und zurueck!!! Alg2??

  • Hallo Leute,


    ich habe eine frage bezueglich meines problems also...


    ich wohne alleine in stuttgart und besuche zurzeit das berufskolleg 2 in der kaufmaennischen schule stgt sued.
    bafoeg wurde abgelehnt da die selbe schule in der naehe meiner mutter auch ist. ich habe bereits eine wohnung in stuttgart ab februar doch das problem ist die miete ist etwas hoch 350 euro. ich kann sie bezahlen doch dann habe ich nichts zum essen. habe ich anspruch auf alg 2 oder? ich wohne zurzeit in sindelfingen bei einem kumpel und das seit fast 3 monaten. das ist doch kein zustand oder nicht? kann ich mit dem ablehnungsbescheid zum job center und dort alg 2/wohngeld beantragen? Im internet habe ich schon geschaut da stand auch drin das es auf dem berufskolleg egal ist warum man aus dem elternhaus rauszieht oder nicht aber warum bekomme ich dann immer noch nichts? hoffe jemand kann mir helfen ich arbeite auch noch am wochenende ab und zu bei einer bar auf 400 euro verdiene da aber nicht mehr als 160 im monat da der betreiber selber geldsparen muss. kindergeld in hoehe von 185 euro habe ich auch noch. Wenn es irgendwelche moeglichkeiten fuer foerderungen gibt waere es super wenn ihr mir diese nennen koennt ich bedanke mich herzlichst schon mal im voraus und bitte meckert nicht an meiner schreibweise ich habe keine lust alles zu korrigieren weil ich sehr viel stress zur zeit habe deswegen ich bitte um verstaendnis


    (noch zu den verhaeltnissen meiner mutter habe keinen kontakt mehr zu ihr bekomme nur das kindergeld ueberwiesen. Sie hilft mir da sie eine ausbildung erst bekommen hat und nicht viel geld verdient um unterhalt zu bezahlen. meinen richtige vater kenne ich nicht und weis auch nicht was er macht aber meine mutter sagte mir das er selbst nie unterhalt bezahlt hat weil er kein geld hat)


    mfg Paddy :)

  • Weder Anspruch auf Wohngeld noch auf Alg II. Durch die grundsätzlich Bafög-förderfähige Ausbildung bist du vom WoG- u. Alg II-Bezug ausgeschlossen