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#1
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Meine Schwester ist 22Jahre alt, hat einen Hauptschulabschluss ohne FOR, eine nicht bestandene Ausbildung und denkt nun über die Möglichkeit den FOR nachzumachen nach, um mit diesem Abschluss eine ErzieherAusbildung zumachen. Würde sie für den FOR Schulbesuch SchülerBaföG bekommen?
Ich würde mich über ein paar Tipps sehr freuen. MFG Bianca |
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#2
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Sehr wahrscheinlich nicht. Zwar kann der Besuch von weiterbildenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 gefördert werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG),aber nur, wenn der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, 2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt. Dies steht so in § 2 Abs. 1 a BAföG. Aber: Auf Grund von § 7 Abs. 6 SGB 2 könnte ein Anspruch auf ALG 2 geltend gemacht werden. Übrigens: Wohnt die Schwester noch bei den Eltern? |
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