Bafög auf Kreditbasis - Zwang ? bei Wohngeldbeantragung -?

  • Mein Sohn hat Wohngeld beantragt und das Amt fordert neben gefühlten 26.000 Unterlagen, die zum Teil völlig unsinnig sind, auch einen Ablehnungsbescheid Bafög. Wir hatten den nicht, weil auf den letzten Bescheiden ausdrücklich stand: Ablauf Förderungshöchstdauer März 2013. Wurde nicht akzeptiert. Also musste er einen Bafögantrag stellen, von dem er und auch die Ämter im Vorhinein wussten, der wird abgelehnt. Auf dem Ablehnungsbescheid steht nun, dass er aber gemäß § 17 Abs. 3 BafögG. dann Bafög auf Kreditbasis (verzinst) bekommen kann.


    Ist er "gezwungen", diesen Kredit aufzunehmen, so dass er dann auch kein Wohngeld erhält? Das bis dahin gezahlte Bafög ist ohnehin zurück zu zahlen. Er ist chronisch krank, nachgewiesen, daher auch nicht fertig geworden bisher. Der Studiengang "Diplom" ist zwischenzeitlich abgelaufen, ersetzt durch Bachelor/Master, und er wird in den nächsten 2 Wochen von Amts wegen exmatrikuliert, wenn seinem Antrag auf Verlängerung (zum Schreiben der Dipl.-Arbeit) nicht stattgegeben wird.