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#1
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Hallo,
ich lebe mit meinen zwei Geschwistern zusammen bei meiner Mutter. Unsere Mutter befindet sich gerade in einer Privatinsolvenz. Nun würde ich gerne wissen wollen, ob das Schüler Bafög, das meine Geschwister und ich (wahrscheinlich) bekommen würden, auf das Einkommen unserer Mutter angerechnet wird und damit die Pfändungsgrenze überschritten wird (kurz: alle Einkünfte in einem Haushalt werden in einen Topf geworfen), oder werden die Sozialleistungen für die Kinder gesondert behandelt? Vielleicht hat jemand zu diesem recht speziellen Fall eine passende Antwort. Beste Grüße, Winterfresh |
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#2
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Hallo,
da brauchst du dir keine Sorgen zu machen! Sozialleistungen sind in der Regel NICHT pfändbar. Ausserdem ist deine Mutter zuerts euch gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bevor irgendetwas als pfändbar gilt. Die Pfändungsgrenze bei deiner Mutter mit 2 Kindern liegt bei 1562,47€, wenn sie über diesen Betrag nicht verfügt bekommt ihr ergänzend Bafög, falls doch ist sie zu zuerst zu Unterhaltszahlungen euch gegenüber verpflichtet. Die Insolvenz deiner Mutter betrifft euch aber nicht, das heißt man kann euch nicht zur Tilgungspflicht der Verbindlichkeiten deiner Mutter heranziehen. |
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#3
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Das BAföG ist nicht Einkommen der Mutter und kann daher nicht bei ihr gepfändet werden.
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