#1  
Alt 25.09.2008, 21:16
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Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 1
Standard Bafög bei Krankheit

Hallo Leute,

ich bitte um Eure Hilfe. Ich hoffe, dass ich hier richtig poste, aber ich habe nichts passendes gefunden. Meine Freundin befindet sich in folgender Situation:

Bis August 2007 bezog sie ALG II, bis sie dann die 11. Klasse der BOS besuchte. Diese wurde erfolgreich im Juli 2008 abgeschlossen. Seit September 2007 bekam sie auch Bafög. Auch für die 12. Klasse ist sie angemeldet. Seit ca. 8 Wochen ist sie allerdings krank.
Kein Arzt konnte bisher herausfinden woher die Krankheit kommt. Es wird leider noch etwas dauern, bis sie wieder etwas machen kann. Die 12. Klasse läuft jetzt 2 Wochen und sie ist krankgeschrieben. Da man nicht weiss wann sie wieder gesund wird, wird sie die Schule auch nicht besuchen können. Meine Fragen hierzu:

- Ich habe gelesen, Bafög wird max. 3 Monate bezahlt. Auch wenn man von der Schule vorher abgemeldet wird?
- Muss dann ALG I oder ALG II beantragt werden?
- Was passiert wenn der Arzt sie nicht mehr krankschreiben sollte, z.B. weil er nicht mehr weiss woher die Krankheit kommt, sie aber die Schule trotzdem nicht weitermachen kann?
- Oder wie ist hier die richtige Vorgehensweise?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruss
Tobias
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  #2  
Alt 09.10.2008, 00:10
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Registriert seit: 25.08.2008
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Beiträge: 1.111
Standard

BAFöG wird nur 3 Monate nach dem Monat, in dem die Krankheit zum ersten Mal zur Krankschreibung geführt hat, weitergezahlt. D.h. wenn am 06.02.2008 die erste Krankmeldung erfolgte, wird gerechnet ab dem 01.03. drei Monate (bis zum 31.05.) BAFöG weiter gezahlt. Danach müsst ihr euch beurlauben lassen und es muss Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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