|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Meine Freundin wohnt zur Zeit noch bei Ihrer Mutter, macht eine Schulische ausbildung und bekommt circa 30 Euro BAföG vom Amt überwiesen. Hat dann laut Bescheid einen BAföG Teil der Ihr von Ihrer Mutter zusteht und einen Teil den Ihr Vater Ihr überweisen müsste. (Eltern getrennt lebend).
Nun wollen wir beide in eine Wohnung zusammen Ziehen und da würde sich ja auch Ihr BAföG Berechnung ändern. Soweit ich mich informiert habe steht ihr Ja dann nicht mehr der Grundsatz von 216€ sondern von 465€ zu verfügung als Berechnungsgrundlage. Meine Frage, da Sie ja mit sicherheit mehr Geld bekommen würde, müsste dies doch eigentlich das Amt direkt bezahlen oder müsste diesen Mehranteil die Eltern Tragen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Sie würde dann vom Amt einen höheren Betrag bekommen.Der Teil der Eltern bleibt so wie er ist.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Komische Berechnung | help4me1 | Sozialhilfe | 0 | 24.03.2010 11:38 |
| Berechnung / Leistungshöhe Berechnung ALG 1 | ballermann | Anspruch und Leistungen | 0 | 12.01.2010 16:43 |
| Berechnung | silla-see | Anspruch und Leistungen | 1 | 01.03.2009 12:28 |
| Berechnung | dziubusia | Einkommensanrechnung | 1 | 30.08.2008 19:49 |
| ALG II -Berechnung! | AikaCeggi | Anspruch und Leistungen | 5 | 17.03.2008 14:21 |