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#1
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Hallo liebe Leute,
Ich habe eine Frage bezüglich meines Anspruches auf BaFög. Ich habe 2 Söhne (17 Jähriger Berufsfachschüler ohne Einkommen; 15 Jähriger Jahrespraktikant ohne Einkommen). Meien Söhne sind beide auf dem Amt gemeldet und ich erhalte meine Rente und Sozialgeld für meine Kinder in Höhe von 582,17 €(beide zusammengerechnet) für die Sozialleistungen, Kindergeld in Höhe von 328€und meine Rente in Höhe von 609€ Zusammen macht das logischerweise (1519,17€). Zusätzlich bekomme ich für meinen Schwerbehindertenausweiß 52€. Ich lebe Getrennt. Meine Miete liegt bei 536 €. Also ich will für meinen Sohn (Berufsfachschüler) BaFög beantragen. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob ich das Geld zurück zahlen muss, abgezogen wird oder nicht. Ist es jetzt abhängig von dem was ich an sonstigen Kosten (Strom,etc..) ausgeben muss? Währe Nett wenn ihr mir da helfen könntet. |
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#2
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Bafög kannst du beantragen aber sollte dein Sohn welches kriegen dann wird der Betrag bis auf einen kleinen Freibetrag als einkommen angerechnet.
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#3
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Um wie viel denn & muss ich dieses Zurückzahlen? Weil Sozialhilfe un Kindergeld meienr Kinder zählen ja nicht als Einkommen oder?
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#4
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Das Schülerbafög brauchst du nicht zurückzuzahlen.
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#5
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Ja aber wen doch ein Teil als Einkommen gewertet wird, muss mein Sohn es ja quasi zurückzahlen ? oder?
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#6
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Kann mir jetzt das zuständige Amt den Betrag oder einen Teilbetrag von XY Prozent abziehen? Oder steht mir das weiterhin zu! Das ist meine eigentliche Frage. Also was mir zusteht un ob ich etwas zurück zahlen muss oder abgezogen bekommen werde.
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#7
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Ich gehe mal davon aus das du ALG2 erhälst und da wird dann das berechnete Bafög bis auf 20% Freibetrag angerechnet.Das Schülerbafög beläuft sich meist auf 212€ mußt du nicht zurückzahlen.
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#8
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Also ich erhalte Rente und kein ALG2. Es geht ja nur um meinen Sohn.
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